Suzuki Probefahrtwochen: Testen, sparen und kurzfristig im Neuwagen fahren

Suzuki

WĂ€hrend der „Suzuki Probefahrtwochen“ gewĂ€hrt der Hersteller einen Rabatt in Höhe von 250 Euro* auf den Kaufpreis.

Bei der Suche nach einem Neuwagen profitieren potenzielle Suzuki Kunden aktuell in doppelter Hinsicht: Neben der kurzfristigen VerfĂŒgbarkeit vieler Modelle gewĂ€hrt die japanische Automobilmarke wĂ€hrend der „Suzuki Probefahrtwochen“ einen Rabatt in Höhe von 250 Euro* auf den Kaufpreis. Der Bonus gilt fĂŒr alle bis zum 30. September 2023 geschlossenen KaufvertrĂ€ge, wenn vorab ĂŒber die Website eine Probefahrt beim nĂ€chstgelegenen Vertragspartner gebucht wurde.

Vom Micro-Crossover Ignis bis zum gerĂ€umigen Allrad-SUV Across: Die vielseitige Suzuki Modellpalette mit ihren elektrifizierten Antrieben, die vom Mildhybrid ĂŒber den Voll- bis zum Plug-in-Hybrid reichen, rollt schneller auf die Straße. „Wir konnten bei Suzuki zuletzt die Liefersituation unserer Fahrzeuge merklich verbessern. Dadurch gehören lĂ€ngere Wartezeiten wieder der Vergangenheit an“, erklĂ€rt Daniel Schnell, Deputy Managing Director bei der Suzuki Deutschland GmbH.

Im Rahmen der Suzuki Probefahrtwochen können sich Interessenten nun mit den Suzuki Pkw-Modellen vertraut machen. Über die Website https://auto.suzuki.de/probefahrtanfrage lĂ€sst sich eine Testfahrt mit dem bevorzugten Modell buchen. Kunden mĂŒssen lediglich ihre Kontaktdaten eingeben. Suzuki meldet sich anschließend per Telefon oder Mail und vereinbart einen Wunschtermin beim nĂ€chstgelegenen Suzuki Partner, der den Termin nochmals bestĂ€tigt.

Wer im Anschluss an die Probefahrt einen Kaufvertrag beim entsprechenden HĂ€ndler abschließt, erhĂ€lt einen zusĂ€tzlichen Bonus in Höhe von 250 Euro*. Er wird unabhĂ€ngig von eventuellen weiteren Rabatten und VergĂŒnstigungen gewĂ€hrt und kann direkt mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Die Suzuki Handelsbetriebe informieren bei Interesse auch ĂŒber passende Finanzierungs- und Leasingkonditionen.

* Probefahrt und Abschluss des Kaufvertrages mĂŒssen im Teilnahmezeitraum 1. Juli bis 30. September 2023 erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ĂŒber 18 Jahre, die ĂŒber einen in Deutschland gĂŒltigen FĂŒhrerschein verfĂŒgen. Die Probefahrt muss auf der Suzuki Webseite auto.suzuki.de vereinbart werden und ist abhĂ€ngig von der VerfĂŒgbarkeit des gewĂŒnschten Fahrzeuges. Sofern innerhalb des Teilnahmezeitraums eine Probefahrt bei einem Suzuki HĂ€ndler durchgefĂŒhrt wird und bei diesem HĂ€ndler ein Kaufvertrag ĂŒber einen Suzuki Neuwagen geschlossen wird, erhĂ€lt der KĂ€ufer zusĂ€tzlich zu etwaigen weiteren VergĂŒnstigungen/Rabatten einmalig einen Nachlass in Höhe von 250 Euro (inkl. MwSt.) auf die UVP der Suzuki Deutschland GmbH. Gilt nicht fĂŒr den Suzuki Jimny. Nur beim teilnehmenden Suzuki HĂ€ndler. Keine Barauszahlung. Keine Mehrfachteilnahme. Der Anspruch ist nicht auf Dritte ĂŒbertragbar.

 

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