Suzuki bietet den kompakten Geländewagen Jimny künftig als zweisitziges leichtes Nutzfahrzeug an.
„Der Jimny nimmt in der Suzuki Markenhistorie einen wichtigen Stellenwert ein und wir freuen uns sehr über den großen Erfolg dieses Modells. Mit der Einführung des Jimny NFZ können wir weiterhin die Bedürfnisse der erweiterten Zielgruppe erfüllen“ erklärt Seiichi Maruyama, Geschäftsführer bei der Suzuki Deutschland GmbH.
Seit 2018 begeistert die aktuelle Generation des Jimny mit charmantem Design, kompakten Abmessungen und uneingeschränkter Leistungsfähigkeit abseits befestigter Wege. Dabei bleibt es auch in der neuen NFZ Modellvariante: Wesentliche Merkmale wie der Leiterrahmen, große Böschungs- und Rampenwinkel, die stabile Dreilenker-Radaufhängung und der zuschaltbare Allradantrieb ALLGRIP PRO mit Geländeuntersetzung sichern dem Jimny weiterhin vollwertige Offroad-Eigenschaften.
Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Pkw-Version betrifft den Bereich hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz: Anstelle der Rücksitze verfügt der Jimny NFZ über ein großes Gepäckabteil mit 863 Litern maximalem Ladevolumen – 33 Liter mehr als die Pkw-Variante mit umgeklappten Rücksitzen. Zur optimalen Ausnutzung des Laderaums trägt der ebene Ladeboden bei; ein Trenngitter verhindert das Eindringen von Transportgut in die Fahrerkabine.
Neu an Bord ist im Jimny NFZ auch die eCall Funktion, die im Fall einer Kollision einen automatischen Notruf absetzt. Darüber hinaus umfasst die Sicherheitsausstattung unter anderem eine Verkehrszeichenerkennung, eine Berganfahr- und Bergabfahrhilfe sowie die Dual-Sensor-gestützte aktive Bremsunterstützung (DSBS – Dual Sensor Brake Support), die eine drohende Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder Fußgänger erkennt und notfalls eine automatische Bremsung einleitet.
Der Fahrzeugpreis und weitere Details zur Ausstattung des Jimny NFZ werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Kraftstoffverbrauch Suzuki Jimny 1.5 ALLGRIP : innerorts 7,2 l/100 km, außerorts 5,4 l/100 km, kombinierter Testzyklus 6,1 l/100 km; CO2-Ausstoß: kombinierter Testzyklus 138 g/km (VO EG 715/2007)
Weitere Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs- und der CO2-Emmissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emmissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.