WarngerÀusche bei Elektrofahrzeugen sind Pflicht

WarngerÀusche bei Elektrofahrzeugen

Seit 1. Juli 2019 ist bei Elektroautos der Einbau eines WarngerÀuschgenerators Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung.

Sie schreibt vor, dass zunĂ€chst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das WarngerĂ€usch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel fĂŒr die Mindest- und MaximallautstĂ€rke sowie fĂŒr bestimmte GerĂ€uschanteile.

Dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme geben

Unter diesen und noch weit mehr Vorgaben arbeiten die Soundexperten im AkustikprĂŒffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben. In den AußengerĂ€uschprĂŒfstĂ€nden wird mit speziellen Mikrofonen fĂŒr jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. FĂŒr die anschließenden Testfahrten ist zusĂ€tzlich ein ĂŒberaus sensibler Begleiter dabei – der Kunstkopf. Er zeichnet feinste GerĂ€usche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah.

Andere LĂ€nder, andere Sitten

FĂŒr die EU, Japan und China unterscheidet sich der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering. FĂŒr die USA gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die LautstĂ€rke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein GerĂ€usch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen LĂ€ndern untersagt.

ĂŒbermittelt durch die Daimler AG

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