Unfall im Ausland: Was ist zu tun?

Unfall im Ausland

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall.

Coburg (ots)

  • Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen LĂ€ndern
  • Zuhause oder im Ausland reparieren?

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich kracht, sollte man vorbereitet sein, zudem im Ausland manches anders ist als Zuhause.

Die HUK-COBURG rĂ€t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, RumĂ€nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfĂ€llt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen LĂ€ndern mĂŒssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur fĂŒr den Fahrer oder fĂŒr alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein mĂŒssen. Mit einem Exemplar fĂŒr jeden ist man immer auf der sicheren Seite.

Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, mĂŒssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den SeitenfĂ€chern der TĂŒren.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder RumĂ€nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts ĂŒblich – nur große Sach- oder PersonenschĂ€den aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer AnsprĂŒche belegen kann, hat Anspruch auf EntschĂ€digung. Deshalb gehört der europĂ€ische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfĂ€ltig beantwortet, hat eine solide Basis fĂŒr die Schadenregulierung gelegt. Aber natĂŒrlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den EuropĂ€ischen Unfallbericht gibt es fĂŒr manche LĂ€nder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem EuropĂ€ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder WidersprĂŒche mĂŒssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei WidersprĂŒchen oder Sprachschwierigkeiten fĂŒllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen LĂ€nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt fĂŒr die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen GeschĂ€digten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europĂ€ischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande ĂŒblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung mĂŒssen darĂŒber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und SachschĂ€den so reguliert, als hĂ€tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

NatĂŒrlich trĂŒbt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklĂ€rte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.

Das gilt auch, wenn zum Beispiel offene Fragen zu klĂ€ren sind und der GeschĂ€digte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verstĂ€ndigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter fĂŒr das Übersetzen telefonische UnterstĂŒtzung an.

Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt- gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.

Nach der Kontaktaufnahme kĂŒmmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei VerstĂ€ndigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch UnterstĂŒtzung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus fĂŒr ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto spĂ€ter ab.

Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der ĂŒblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. SchadenersatzansprĂŒche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU mĂŒssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten fĂŒr die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des GeschĂ€digten.

EnthÀlt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr ReprÀsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die EntschÀdigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

 

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