Unfall im Ausland: Wie verhÀlt man sich richtig?
Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von UnfÀllen: Ein EuropÀischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach.
Coburg (ots) –
- Fast die HÀlfte aller AuslandsschÀden ereignen sich im Sommer
- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen LĂ€ndern
- Zuhause oder im Ausland reparieren?
Sommer, Sonne – Ferien: ein unschlagbarer Dreiklang. Wer rechnet jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der HUK-COBURG zeigt, Urlaubszeit ist Unfallzeit. 43 Prozent aller AuslandsschĂ€den des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis September – durchschnittliche Schadenhöhe 3.500 EUR. Im Schadenranking liegt Italien mit 17% knapp vor Ăsterreich mit 16% und Frankreich mit 11% aller Kraftfahrthaftpflicht-SchĂ€den. Aber egal, wohin die Reise geht, am gefĂ€hrlichsten ist das Ein- und Ausparken. ZweithĂ€ufigste Schadenursache sind AuffahrunfĂ€lle.
Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die HUK-COBURG rĂ€t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Ăsterreich, Portugal, RumĂ€nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das BuĂgeld ausfĂ€llt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen LĂ€ndern mĂŒssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur fĂŒr den Fahrer oder fĂŒr alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein mĂŒssen. Mit einem Exemplar fĂŒr jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Genauso wichtig wie die Weste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder RumĂ€nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts ĂŒblich – nur groĂe Sach- oder PersonenschĂ€den aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer AnsprĂŒche belegen kann, hat Anspruch auf EntschĂ€digung. Deshalb gehört der europĂ€ische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfĂ€ltig beantwortet, hat eine solide Basis fĂŒr die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den EuropĂ€ischen Unfallbericht gibt es fĂŒr manche LĂ€nder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.
Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem EuropĂ€ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder WidersprĂŒche mĂŒssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei WidersprĂŒchen oder Sprachschwierigkeiten fĂŒllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. AnschlieĂend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen LĂ€nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: So stehen GeschĂ€digten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten z.B. nicht in allen europĂ€ischen Staaten zu. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung mĂŒssen darĂŒber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und SachschĂ€den so reguliert, als hĂ€tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause
NatĂŒrlich trĂŒbt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den Urlaub nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklĂ€rte Fragen oder Sprachschwierigkeiten: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.
Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt – gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.
Nach der Kontaktaufnahme kĂŒmmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei VerstĂ€ndigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.
Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch UnterstĂŒtzung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus fĂŒr ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto spĂ€ter ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der ĂŒblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.
Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. SchadenersatzansprĂŒche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU mĂŒssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten fĂŒr die Regulierung haben.
EnthÀlt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen lÀsst sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden.
SelbstverstÀndlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des GeschÀdigten. Hat die gegnerische Vesicherung oder ihr ReprÀsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die EntschÀdigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.
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