Kiel/Hamburg – “WerkstĂ€tten verbrauchen unnötig Personalressourcen bei der Regulierung von UnfĂ€llen”, sagt der Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht Mirko Hahn von der Kanzlei SHB RechtsanwĂ€lte.
Des Weiteren kann nur mit einem spezialisierten Fachanwalt der aktuellen KĂŒrzungswelle der Versicherer entgegen gewirkt werden. “Immer mehr WerkstĂ€tten leiden unter den KĂŒrzungen der Versicherer durch sogenannte PrĂŒfunternehmen wie carexpert. Die meisten sehen sich dem Treiben der Versicherungen ohnmĂ€chtig gegenĂŒber.” Es fehlt an dem notwendigen Knowhow, d.h. der aktuellen Rechtsprechung und der Zeit. “Dabei ist vielen nicht klar, dass deren Kunde als Unschuldiger an einem Unfall einen Anspruch auf einen Anwalt hat und dieser dann sogar komplett von der Versicherung bezahlt wird; somit fĂŒr den Kunden kostenlos ist”, sagt Rechtsanwalt Hahn. NutznieĂer ist dann im Endeffekt auch die Werkstatt, die Ihre Reparaturkosten und Mietwagenkosten komplett erstattet bekommt.
Die Anzahl der KĂŒrzungen durch die Versicherer hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. ZunĂ€chst hatte man sich auf die KĂŒrzung der fiktiven Reparaturkosten beschrĂ€nkt, d.h. KĂŒrzung des Betrages, den der Kunde ohne Reparaturrechnung exklusive der Mehrwertsteuer einfordern kann. Dort wurde meist auf eine gĂŒnstigere Werkstatt verwiesen und die Verbringungskosten und UPE-AufschlĂ€ge gekĂŒrzt. Nunmehr sind die WerkstĂ€tten jedoch direkt betroffen, da es vermehrt zu KĂŒrzungen der Reparaturkostenrechnung nach erfolgter Reparatur kommt.
“Da die WerkstĂ€tten den GeschĂ€digten natĂŒrlich nicht zur Kasse bitten möchten, um ihn nicht als Kunden zu verlieren, nehmen diese die KĂŒrzungen hin und verzichten so auf Geld, das ihnen zweifelsfrei zusteht”, sagt Rechtsanwalt Hahn.
Nach Angaben des Fachanwaltes fĂŒr Verkehrsrecht kann durch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei diesen KĂŒrzungen erfolgreich entgegen gewirkt werden. Unter Angabe der aktuellen Rechtsprechung und dem rechtsanwaltlichen Druck korrigieren die Versicherung danach in der Regel ihre Abrechnungen zugunsten der Werkstatt. ZusĂ€tzlich hat der Kunde mit dem Anwalt einen kompetenten Ansprechpartner, was die Werkstatt erheblich entlastet.
Der Dezernatsleiter der Kanzlei SHB RechtsanwĂ€lte gibt zudem an: “Wir halten ein eigenes Schadensmanagement-System fĂŒr Unfallabwicklung von Werkstattkunden vor. So können die KfZ-Meister z.B. Schadenmeldungen online direkt an die Kanzlei senden oder die zustĂ€ndigen Sachbearbeiter der Werkstatt jederzeit Einblick in den aktuellen Stand der Schadensregulierung nehmen.”
Kanzleiprofil SHB PartG mbB
Die Kanzlei SHB RechtsanwĂ€lte mit Sitz in Kiel, Hamburg und Schleswig vertritt im Verkehrsrecht bundesweit UnfallgeschĂ€digte, WerkstĂ€tten und deren Kunden bei der Unfallregulierung gegenĂŒber der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit einem eigenen Schadensmanagement-System. So kann unter Leitung des Fachanwaltes fĂŒr Verkehrsrecht Mirko Hahn gewĂ€hrleistet werden, dass die Unfallregulierung schnell und effizient durchgefĂŒhrt wird und KĂŒrzungen durch die Versicherer mit dem notwendigen Nachdruck und Fachwissen entgegen gewirkt werden können. DarĂŒber hinaus werden selbstverstĂ€ndlich auch alle weiteren Bereiche des Verkehrsrechts durch die anwaltliche TĂ€tigkeit abgedeckt.
Ihr Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht – Kanzlei SHB
Wir sind eine bundesweit tÀtige Kanzlei mit Standorten in Kiel, Hamburg und Schleswig.
Kontakt
Kanzlei SHB PartG mbB
Mirko Hahn
Kiellinie 84
24105 Kiel
0431 8009380
0431 80093818
info@kanzlei-shb.de
https://www.kanzlei-shb.de