Welche Beleuchtung ist beim Anhänger Pflicht?

Für die Beleuchtung von Anhängern gelten je nach Typ unterschiedliche Vorschriften. Im Allgemeinen müssen jedoch alle Anhänger mit bestimmten wichtigen Beleuchtungsmerkmalen ausgestattet sein.

Für die Beleuchtung von Anhängern gelten je nach Typ unterschiedliche Vorschriften. Im Allgemeinen müssen jedoch alle Anhänger mit bestimmten wichtigen Beleuchtungsmerkmalen ausgestattet sein, darunter Bremsleuchten, Blinker und Rücklichter. Diese Elemente müssen von der Rückseite und den Seiten des Anhängers aus gut sichtbar sein und bestimmten Standards für Intensität und Haltbarkeit entsprechen. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Überblick.

Rechtliche Regelung

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist unter anderem die „lichttechnische Einrichtung“ an Fahrzeugen und Anhängern geregelt. Ausgestattet sind Anhänger mit Leuchten und Rückstrahlern. Letztere dürfen nicht dreieckig und müssen weiß sein. Begrenzungsleuchten und Rückstrahler dürfen zudem maximal 1,5 cm vom äußeren Rand des Anhängers entfernt sein. So können Abstände auch bei Dunkelheit richtig eingeschätzt werden, ohne dass es zu unliebsamen Zusammenstößen kommt.

Seitliche Beleuchtung

Die Beleuchtung am Anhänger muss stets zu allen Seiten hin gegeben sein. So sind die Längskanten des Anhängers mit gelben Rückstrahlern zu versehen, die maximal 3 cm vom Rand entfernt sein dürfen. Zusätzlich müssen Begrenzungs- und Parkleuchten angebracht sein. In der Regel befinden sich jeweils zwei Leuchten an der Vorder- und Rückseite. Optional können außerdem sogenannte Spurhalteleuchten an der Seite des Anhängers verwendet werden. Empfehlenswert ist es, besondere Aufbauten oder Umrisse ebenfalls kenntlich zu machen.

Die richtigen Anhänger-Rückleuchten

Möchten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger ziehen, muss dieser über zwei rote rückwärtige Schlussleuchten verfügen. Zwei weitere Rückleuchten sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinaus sind zwei rote Dreiecke, Bremsleuchten und Nebelschlussleuchten vorgeschrieben. Während für Bremsvorgänge zwei Leuchten Vorschrift sind, genügt in manchen Fällen eine als Nebelschlussleuchte. Werden mehrere Anhänger gezogen, ist die Montage am hintersten Anhänger ausreichend.

Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger

Wie beim Zugfahrzeug auch muss auch, das Nummernschild eines Anhängers bei Dunkelheit beleuchtet und sollte aus einer Entfernung von etwa 20 Metern erkennbar sein.

Was beim Fahrradanhänger zu beachten ist

Die korrekte Beleuchtung ist auch für die Mitnahmen von Fahrrädern genaustens vorgegeben. Auf der Frontseite müssen demnach zwei doppelte Rückstrahler im richtigen Abstand zum Rand des Anhängers und auf der Rückseite eine rote Schlussleuchte sowie zwei ebenfalls rote Rückstrahler verbaut sein. Reflektoren sichern den Fahrradanhänger zur Seite und gewährleisten die vorschriftsmäßige Beleuchtung. Eine auf der rechten Seite angebrachte rote Leuchte sowie rote Rückstrahler und Fahrtrichtungsanzeige sind ebenso zulässig.

Bußgeld bei unvollständiger oder fehlender Anhänger-Beleuchtung

Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls festgestellt, dass Ihr Anhänger über unzureichende Beleuchtung verfügt, wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet. Bei Gefährdung werden 25 Euro fällig.

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