
FĂŒr die Beleuchtung von AnhĂ€ngern gelten je nach Typ unterschiedliche Vorschriften. Im Allgemeinen mĂŒssen jedoch alle AnhĂ€nger mit bestimmten wichtigen Beleuchtungsmerkmalen ausgestattet sein.
FĂŒr die Beleuchtung von AnhĂ€ngern gelten je nach Typ unterschiedliche Vorschriften. Im Allgemeinen mĂŒssen jedoch alle AnhĂ€nger mit bestimmten wichtigen Beleuchtungsmerkmalen ausgestattet sein, darunter Bremsleuchten, Blinker und RĂŒcklichter. Diese Elemente mĂŒssen von der RĂŒckseite und den Seiten des AnhĂ€ngers aus gut sichtbar sein und bestimmten Standards fĂŒr IntensitĂ€t und Haltbarkeit entsprechen. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Ăberblick.
Rechtliche Regelung
In der StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist unter anderem die âlichttechnische Einrichtungâ an Fahrzeugen und AnhĂ€ngern geregelt. Ausgestattet sind AnhĂ€nger mit Leuchten und RĂŒckstrahlern. Letztere dĂŒrfen nicht dreieckig und mĂŒssen weiĂ sein. Begrenzungsleuchten und RĂŒckstrahler dĂŒrfen zudem maximal 1,5 cm vom Ă€uĂeren Rand des AnhĂ€ngers entfernt sein. So können AbstĂ€nde auch bei Dunkelheit richtig eingeschĂ€tzt werden, ohne dass es zu unliebsamen ZusammenstöĂen kommt.
Seitliche Beleuchtung
Die Beleuchtung am AnhĂ€nger muss stets zu allen Seiten hin gegeben sein. So sind die LĂ€ngskanten des AnhĂ€ngers mit gelben RĂŒckstrahlern zu versehen, die maximal 3 cm vom Rand entfernt sein dĂŒrfen. ZusĂ€tzlich mĂŒssen Begrenzungs- und Parkleuchten angebracht sein. In der Regel befinden sich jeweils zwei Leuchten an der Vorder- und RĂŒckseite. Optional können auĂerdem sogenannte Spurhalteleuchten an der Seite des AnhĂ€ngers verwendet werden. Empfehlenswert ist es, besondere Aufbauten oder Umrisse ebenfalls kenntlich zu machen.
Die richtigen AnhĂ€nger-RĂŒckleuchten
Möchten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen AnhĂ€nger ziehen, muss dieser ĂŒber zwei rote rĂŒckwĂ€rtige Schlussleuchten verfĂŒgen. Zwei weitere RĂŒckleuchten sind ebenfalls erlaubt. DarĂŒber hinaus sind zwei rote Dreiecke, Bremsleuchten und Nebelschlussleuchten vorgeschrieben. WĂ€hrend fĂŒr BremsvorgĂ€nge zwei Leuchten Vorschrift sind, genĂŒgt in manchen FĂ€llen eine als Nebelschlussleuchte. Werden mehrere AnhĂ€nger gezogen, ist die Montage am hintersten AnhĂ€nger ausreichend.
Kennzeichenbeleuchtung am AnhÀnger
Wie beim Zugfahrzeug auch muss auch, das Nummernschild eines AnhÀngers bei Dunkelheit beleuchtet und sollte aus einer Entfernung von etwa 20 Metern erkennbar sein.
Was beim FahrradanhÀnger zu beachten ist
Die korrekte Beleuchtung ist auch fĂŒr die Mitnahmen von FahrrĂ€dern genaustens vorgegeben. Auf der Frontseite mĂŒssen demnach zwei doppelte RĂŒckstrahler im richtigen Abstand zum Rand des AnhĂ€ngers und auf der RĂŒckseite eine rote Schlussleuchte sowie zwei ebenfalls rote RĂŒckstrahler verbaut sein. Reflektoren sichern den FahrradanhĂ€nger zur Seite und gewĂ€hrleisten die vorschriftsmĂ€Ăige Beleuchtung. Eine auf der rechten Seite angebrachte rote Leuchte sowie rote RĂŒckstrahler und Fahrtrichtungsanzeige sind ebenso zulĂ€ssig.
BuĂgeld bei unvollstĂ€ndiger oder fehlender AnhĂ€nger-Beleuchtung
Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls festgestellt, dass Ihr AnhĂ€nger ĂŒber unzureichende Beleuchtung verfĂŒgt, wird dies mit einem BuĂgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet. Bei GefĂ€hrdung werden 25 Euro fĂ€llig.