Völlig legal unter Drogen in DĂŒsseldorf unterwegs

legal unter Drogen unterwegs

Was ist, wenn sich Menschen ganz legal mit Drogen ans Steuer setzen dĂŒrfen? Das geht wirklich, wie ein Gerichtsurteil jetzt zeigt.


(TRD/MID) – Schon in der Fahrschule lernt jeder FahrschĂŒler: Autofahren unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Da hat schon so mancher seinen FĂŒhrerschein fĂŒr eine Weile verloren. Doch was ist, wenn sich Menschen ganz legal mit Drogen ans Steuer setzen dĂŒrfen? Das geht wirklich, wie ein Gerichtsurteil jetzt zeigt.

Denn Betroffene können ihren FĂŒhrerschein erneut machen, obwohl sie Cannabis einnehmen – allerdings zu medizinischen Zwecken.

Voraussetzung ist, dass seine LeistungsfĂ€higkeit grundsĂ€tzlich nicht eingeschrĂ€nkt ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert ĂŒber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts DĂŒsseldorf vom 24. Oktober 2019 (AZ: 6 K 4574/18).

Folgendes hatte sich abgespielt: Der Mann wollte seinen FĂŒhrerschein erneut machen. Dies lehnte die Behörde ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) war zu dem Ergebnis gekommen, dass er im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme des medizinisch verordneten Cannabis und das FĂŒhren von Fahrzeugen nicht werde trennen können.

Das Verwaltungsgericht in DĂŒsseldorf verpflichtete die Fahrerlaubnisbehörde dazu, dem Mann die Möglichkeit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zu verwehren. Darauf habe er Anspruch. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne derjenige, der Ă€rztlich verschriebenes Cannabis einnehme, zum FĂŒhren von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

Bei einer Dauerbehandlung komme es darauf an, dass er das Cannabis nur nach Ă€rztlicher Verordnung einnehme, keine dauerhafte BeeintrĂ€chtigung der LeistungsfĂ€higkeit vorliege und auch die Grunderkrankung fĂŒr sich genommen dem Autofahren nicht widerspreche. Laut dem medizinisch-psychologischen Gutachten erfĂŒlle der Mann diese Voraussetzungen.

ĂŒbermittelt durch den TRD Pressedienst

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