Verjährung bei VW zum 31.12.2018

Unternehmen sollten Ansprüche bei abgasmanipulierten Dieseln prüfen lassen Verjährung bei VW zum 31.12.2018. Hamburg (ots) – “Unternehmen, die Autoflotten von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen unterhalten, sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den jeweiligen Hersteller anwaltlich prüfen lassen”, empfiehlt...