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FĂŒr ein paar Monate FahrvergnĂŒgen das ganze Jahr Steuern und Versicherung zu zahlen? Keine gute Idee.
Coburg (ots)
Saisonkennzeichen: Versicherungsschutz wÀhrend Ruhephase
- Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko inklusive
- Richtiger Stellplatz zum Ăberwintern
SpĂ€testens ab November verschwinden die meisten Cabrios, MotorrĂ€der und Wohnmobile von den StraĂen. Erst wenn die Temperaturen steigen, werden sie wieder hervorgeholt. FĂŒr ein paar Monate FahrvergnĂŒgen das ganze Jahr Steuern und Versicherung zu zahlen? Keine gute Idee. Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt fast ein 1 Million Pkw-, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 150.000 Wohnmobilbesitzer Saisonkennzeichen. Das spart Zeit und Geld: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur fĂŒr den Nutzungszeitraum, mindestens zwei – maximal elf Monate – gezahlt.
Doch selbst wĂ€hrend der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-COBURG mitteilt. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Ăl oder Benzin auslaufen und das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall fĂŒr die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Ruheversicherung kann auch eine Kasko-Versicherung miteinschlieĂen, vorausgesetzt sie war schon vor der Stilllegung Vertragsbestandteil. Sollten also zum Beispiel StĂŒrme schwere Ăste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschĂ€digen, tritt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. VersicherungsfĂ€lle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. VandalismusschĂ€den sind dagegen ĂŒber die Vollkasko-Versicherung gedeckt.
Achtung Stellplatz
Ob die Ruheversicherung greift, hĂ€ngt vom Winterquartier ab. Das Fahrzeug muss entweder in einem Raum oder zumindest auf einem umfriedeten Abstellplatz ĂŒberwintern. Umfriedung heiĂt, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern. Der Stellplatz interessiert nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei. Dauerparken auf öffentlichen StraĂen oder PlĂ€tzen ist keine Option. Hier drohen 40 Euro BuĂgeld und Abschleppen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/ruheversicherung.html
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