Ratgeber: Unfall und was dann?

Unfall

Der Verkehr auf den Straßen nimmt also wieder deutlich zu. Damit steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Coburg (ots)

  • Unfallstelle professionell absichern
  • Die richtige Schadenmeldung

Mittlerweile darf wieder verreist werden. Viele nutzen die Gelegenheit: Wie schon im letzten Jahr stehen Ferien in Deutschland hoch im Kurs. Der Verkehr auf den Straßen nimmt also wieder deutlich zu. Damit steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Was im Fall der FĂ€lle zu tun ist, erlĂ€utert die HUK-COBURG.

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 100 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen betrĂ€gt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

Das Aufstellen des Warndreiecks auf Landstraßen und Autobahnen ist nicht ungefĂ€hrlich. Zum eigenen Schutz lĂ€uft man ganz weit rechts, am Ă€ußersten Fahrbahnrand – noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trĂ€gt, verbessert zusĂ€tzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hĂ€lt alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, fĂŒllt man, am besten einen europĂ€ischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis fĂŒr die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natĂŒrlich deren Personalien notiert. – Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur VerfĂŒgung.

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr. Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der GeschÀdigte das GesprÀch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit auslÀndischem Pkw?

Deutschland ist ein Transitland. Trotz Pandemie sind auslĂ€ndische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und UnfĂ€lle zwischen AuslĂ€ndern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein AuslĂ€nder einen Unfall, kann sich der deutsche GeschĂ€digte mit seinen AnsprĂŒchen an das “Deutsche GrĂŒne Karte BĂŒro” wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel ĂŒbertrĂ€gt das “Deutsche GrĂŒne Karte BĂŒro” die Schadenregulierung an einen inlĂ€ndischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hĂ€tte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

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