Unfall im Ausland? Was Autofahrer wissen sollten

brennendes Auto

Ein Autounfall im Ausland kann teuer werden. Auch wer schuldlos ist, lĂ€uft Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Doch davor können sich Autofahrer schĂŒtzen.

MĂŒnchen (ots) – Ein Autounfall im Ausland kann teuer werden. Auch wer schuldlos ist, lĂ€uft Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Doch davor können sich Autofahrer schĂŒtzen.

Tipp 1: GrĂŒne Versicherungskarte mitnehmen

Die GrĂŒne Versicherungskarte beweist im Ausland, dass das Auto haftpflichtversichert ist. In den Staaten der EU und einigen weiteren europĂ€ischen LĂ€ndern ist sie nicht mehr vorgeschrieben. Das amtliche Kfz-Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt. Dennoch empfiehlt es sich, den Nachweis der Kfz-Versicherung einzustecken. Eingetragen sind alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Nach einem Unfall wird in manchen LĂ€ndern mitunter weiterhin nach der grĂŒnen Karte gefragt.

Tipp 2: EuropÀischen Unfallbericht nicht vergessen

Unbedingt ins Handschuhfach fĂŒr eine Auslandsreise gehört ein EuropĂ€ischer Unfallbericht. Die zweisprachige Vorlage ist international einheitlich gestaltet und erleichtert bei einem Autounfall die Schadenaufnahme. Autofahrer können sich das Formular einfach unter http://ots.de/2tqIg7 ausdrucken – mit der Sprache des Urlaubslandes oder in Deutsch-Englisch. Empfehlenswert: mindestens zwei Exemplare mitnehmen, manchmal gibt es auch mehrere Unfallbeteiligte.

Tipp 3: Mit Auslandsschadenschutz auf der sicheren Seite

Ein Unfall ist nicht nur Ă€rgerlich, sondern oft auch teuer. Hohe Kosten können zum Beispiel durch das Abschleppen und die Reparatur des Autos, einen benötigten Mietwagen oder eine erforderliche RĂŒckholung nach Deutschland anfallen.

Wenn es im Urlaub tatsĂ€chlich kracht, bietet ein Auslandsschadenschutz zusĂ€tzliche Sicherheit. Autofahrer können ihn in die Kfz-Haftpflichtversicherung einschließen. “Die Versicherung ĂŒbernimmt dann die komplette Schadenabwicklung und zahlt unkompliziert nach deutschem Recht,” so Martin Schmelcher, Vertriebsvorstand der ADAC Autoversicherung.

Wer den Zusatzschutz hat, muss sich also nicht mit dem auslĂ€ndischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen, seine Forderungen mĂŒhsam durchsetzen und womöglich Monate oder gar Jahre auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Er reguliert den Schaden so, als habe er sich in Deutschland zugetragen.

Alle AnsprĂŒche, die dem GeschĂ€digten nach deutschen Standards zustehen, können so geltend gemacht werden. Dazu zĂ€hlen beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Auch Nebenkosten wie die Übersetzung eines Polizeiprotokolls, ein SachverstĂ€ndigenhonorar oder ein Kostenvoranschlag fĂŒr die Reparatur können eingereicht werden.

Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb ganz Europas und kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.

Tipp 4: sichern – alarmieren – dokumentieren

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
  2. Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112)
  3. Bei Verletzten und hohen SachschÀden die Polizei informieren
  4. Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen
  5. Unfallort fotografieren
  6. EuropĂ€ischen Unfallbericht ausfĂŒllen, GrĂŒne Versicherungskarte nutzen
  7. Schnellstmöglich die Versicherung informieren

Tipps fĂŒr spezifische ReiselĂ€nder hat der ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ausland/ zusammengestellt.

Produktangebot

Bei der ADAC Autoversicherung ist der Auslandsschadenschutz in den Produktlinien Komfort und Premium buchbar. Informationen und Details gibt es hier. Auch der Preis des Versicherungsschutzes – mit oder ohne Auslandsschadenschutz – lĂ€sst sich dort berechnen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung bis zu 10 Prozent gĂŒnstiger. Persönliche Beratung zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es auch in jeder ADAC GeschĂ€ftsstelle und unter der Telefonnummer 0800 51 21 01 61.

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