Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird zukünftig mit komplett neu gestalteten Funkstreifenwagen vom Typ Ford S-MAX unterwegs sein.
Köln (ots)
- Der Ford S-MAX wird der neue Funkstreifenwagen für die Polizei in Nordrhein-Westfalen
- Der Ford S-MAX Funkstreifenwagen setzte sich in einem intensiven Eignungs- und Praxistest seitens der Beschaffungsbehörde des Innenministeriums NRW durch
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird zukünftig mit komplett neu gestalteten Funkstreifenwagen vom Typ Ford S-MAX unterwegs sein. Der entsprechende Rahmenvertrag deckt ein Volumen von bis zu 1.200 Einheiten ab, wobei nach aktueller Planung bereits im laufenden Jahr 2019 ein hohes dreistelliges Volumen an die Polizeidienststellen in NRW ausgeliefert werden soll. Der Ford S-MAX Funkstreifenwagen setzte sich in einem intensiven Eignungs- und Praxistest seitens der Beschaffungsbehörde des Innenministeriums NRW durch.
Beim ausgewählten Fahrzeug handelt es sich um einen Ford S-MAX mit dem nach der Abgasnorm Euro 6d TEMP zertifizierten 2,0-Liter EcoBlue-Diesel-Motor mit einer Spitzenleistung von 140 kW (190 PS)*, der mit einem 8-Gang-Automatikgetriebe verblockt ist. Neben einer umfangreichen Sicherheitsausstattung und einer werkseitig verbauten Niveauregulierung verfügt das Fahrzeug über eine komplette Polizeiausstattung, die von den Spezialisten des Ford-Behördenverkaufs gemeinsam mit dem hauseigenen Engineering und spezialisierten Zulieferern auf die Einsatzbedürfnisse der Polizei NRW maßgeschneidert wurde.
Hans Jörg Klein, Geschäftsführer Marketing und Verkauf der Ford-Werke GmbH, kommentiert: “Wir freuen uns sehr darüber, dass sich das speziell entwickelte Funkstreifenwagen-Konzept des Ford S-MAX durchsetzen konnte und die Polizeibeamten in NRW zukünftig bei ihrer Arbeit unterstützen wird. Wir sind fest davon überzeugt, dass sich die gebotene Kombination aus guten Fahreigenschaften, einfacher Bedienung und umfassender Praxistauglichkeit im anspruchsvollen Arbeitsalltag hervorragend bewähren wird. Ein besonderes Dankeschön gebührt den Teams, die den geräumigen und dynamischen Ford S-MAX mit viel Sachkenntnis und Fingerspitzengefühl erfolgreich auf die Bedürfnisse der Polizeibehörden in NRW abgestimmt haben – ein weiteres schönes Beispiel für unseren Slogan ‘Eine Idee weiter’.”
* Kraftstoffverbrauch (in l/100 km) des Basisfahrzeuges Ford S-MAX** mit 2,0-l-EcoBlue-Motor (140 kW/190 PS) mit 8-Gang-Automatikgetriebe: 6,2-6,0 (innerorts), 5,0-4,7 (außerorts), 5,8-5,2 (kombiniert); CO2-Emissionen: 151-136 g/km (kombiniert). CO2-Effiziensklasse: B/A
** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.
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