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“Von O bis O” – also von Ostern bis Oktober – diese Faustregel fĂŒr den alljĂ€hrlichen Reifenwechsel kennen viele Autofahrer in Deutschland. Worauf sie dabei aber achten mĂŒssen, ist weit weniger bekannt.
Hannover (ots)
- Nur jeder fĂŒnfte Pkw-Besitzer nennt die Mindestprofiltiefe fĂŒr Winterreifen korrekt mit 1,6 Millimetern
- 80 Prozent der Autofahrer kennen das fĂ€llige BuĂgeld fĂŒr abgefahrene Winterreifen nicht
- Â In Ăsterreich gelten strengere Regeln als in Deutschland
“Von O bis O” – also von Ostern bis Oktober – diese Faustregel fĂŒr den alljĂ€hrlichen Reifenwechsel kennen viele Autofahrer in Deutschland. Worauf sie dabei aber achten mĂŒssen, ist weit weniger bekannt. In einer reprĂ€sentativen Studie unter 1.012 Pkw-Fahrern des Marktforschungsinstituts forsa – beauftragt vom Technologieunternehmen Continental – kam heraus, dass nur 21 Prozent der Befragten die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern kennen, die sowohl fĂŒr Ganzjahres-, Sommer- und Winterreifen gilt. Fast jeder Dritte (30 Prozent) konnte gar keine Aussage zur Mindestprofiltiefe machen.
Auch bei den Folgen abgefahrener Winterreifen ergab sich ein Ă€hnliches Bild: Mit 81 Prozent konnten vier von fĂŒnf Befragten hierzu keine Antwort geben. Dagegen konnten lediglich fĂŒnf Prozent der befragten Autofahrer das entsprechende BuĂgeld korrekt benennen. Denn wer bei einer Kontrolle mit zu wenig Profil erwischt wird, muss mit einer Strafe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gleiches gilt ĂŒbrigens beim Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen. Sollte dann noch eine Verkehrsbehinderung oder ein Unfall dazukommen, wird es noch teurer.
Ăbrigens: Wer einen Skiurlaub in Ăsterreich mit dem eigenen Pkw plant, sollte entsprechend der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufziehen. Bei Nichteinhaltung droht ein BuĂgeld von mindestens 35 Euro und die Unterbrechung der Fahrt, bis Reifen mit der passenden Profiltiefe montiert sind.
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