Im Rahmen der Business-Power-Aktion bietet das Kölner Unternehmen gemeinsam mit der Ford Bank gewerblichen Nutzern für alle sportlichen ST- und ST-Line-Modelle eine 0%-Finanzierung.
Köln (ots)
- 0%-Finanzierung bei bis zu 48 Monaten Laufzeit auf Grundlage besonders attraktiver Aktionsraten1)
- Solider Start ins Flottenjahr 2019, erfolgreiche Gewerbewochen
- Nach einem stabilen Start ins Flottenjahr und erfolgreichen Gewerbewochen zielt Ford ab dem 6. Mai 2019 auf einen besonderen Aspekt bei gewerblichen Kunden ab
- Im Rahmen der Business-Power-Aktion bietet das Kölner Unternehmen gemeinsam mit der Ford Bank gewerblichen Nutzern für alle sportlichen ST- und ST-Line-Modelle eine 0%-Finanzierung bei Laufzeiten bis zu 48 Monaten zu besonders attraktiven Aktionsraten an.1)
- So steht dem gewerblichen Kundenkreis zum Beispiel der Ford Kuga ST-Line für eine monatliche Finanzierungsrate ab EUR 149,- zur Verfügung.1)
“Wir sind überzeugt davon, dass unsere Business-Power-Aktion bei unseren Kunden auf große Zustimmung stoßen wird”, sagt Claudia Vogt, Direktorin Gewerbe- und Großkundengeschäft der Ford-Werke GmbH. “In den vergangenen Jahren haben wir bei den Gewerbekunden eine immer größere Hinwendung zu den hohen Ausstattungslinien festgestellt, die sich gerade in den sportlichen ST-Line-Modellen manifestiert: So lag zum Beispiel die Ausstattung ST-Line bei den 2018 in Deutschland gewerblich zugelassenen Kugas bei einem Anteil von über 43 Prozent. Dies zeigt uns eindeutig, dass Unternehmer ihre Firma gerne in emotionaleren Fahrzeugen repräsentiert sehen wollen – und dass auch Fahrspaß ein wichtiges Kriterium bei der Wahl von Firmenfahrzeugen ist.”
Weiterführende Detailinformationen zu der Ford Business-Power-Aktion und den weiteren Angeboten für Gewerbe- und Flottenkunden inklusive konkreter Beispielberechnungen2) sind ab Beginn des Aktionszeitraumes auf der Website www.ford.de/business-power zu finden.
Solider Start ins Ford-Flottenjahr 2019 – erfolgreiche Gewerbewochen
Im ersten Quartal 2019 zeigte Ford im Flottenmarkt eine solide Performance. Mit rund 6,5 Prozent mehr Zulassungen als im Vergleichzeitraum 2018 wuchs das Volumen in etwa auf Marktniveau und sorgte für einen stabilen Flottenmarktanteil von 7,6 Prozent. Parallel dazu erfreuten sich die Ford Gewerbewochen in diesem Frühjahr einer sehr guten Kundenakzeptanz. Claudia Vogt: “Das erste Quartal 2019 hat gezeigt, dass die Ford Gewerbewochen als Klassiker am Markt eine sehr hohe Relevanz haben. Dies ist für uns an der Zahl der dabei gezeichneten Verträge ablesbar, die eine gute Perspektive für weiteren Zuwachs im nächsten Quartal bieten. Gleichzeitig freuen wir uns sehr, zukünftig bei der Polizei NRW auch unsere Kompetenz bei Großflotten mit speziellem Einsatzspektrum zu unterstreichen.” Das Landesinnenministerium Nordrhein-Westfalen hatte erst jüngst vermeldet, zukünftig den Ford S-MAX als Funkstreifenwagen einzusetzen. Der entsprechende Rahmenvertrag deckt ein Volumen von bis zu 1.200 Einheiten ab.
1) Ein Finanzierungsangebot der Ford Bank GmbH, Josef-Lammerting-Allee 24-34, 50933 Köln, erhältlich als Klassische Finanzierung, Systemfinanzierung und Ford Auswahl-Finanzierung. Angebot gilt für noch nicht zugelassene, für das jeweilige Zinsangebot berechtigte neue Ford Pkw bei verbindlicher Kundenbestellung und Abschluss eines Darlehensvertrages und nur für Gewerbekunden (ausgeschlossen sind Großkunden mit Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer wie z. B. Taxi, Fahrschulen, Behörden). Das Angebot stellt das repräsentative Beispiel nach § 6a Preisangabenverordnung dar. Z. B. der Ford Kuga ST-Line, 1,5-l-EcoBoost-Motor mit 110 kW (150 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe, 4×2-Frontantrieb*, inklusive Metallic-Lackierung und auf Basis eines Aktionspreises von EUR 26.473,50 brutto (EUR 22.246,64 netto) zzgl. Überführungskosten, Ford Auswahl-Finanzierung, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km, Anzahlung EUR 4.226,86, Nettodarlehensbetrag EUR 22.246,64, Sollzinssatz (fest) p. a. 0,00 %, effektiver Jahreszins 0,00 %, Gesamtdarlehensbetrag EUR 22.246,64, 47 monatliche Raten je EUR 149,-, Restrate EUR 15.243,64. Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern.
2) Beispielberechnungen auf www.ford.de/business-power stellen
repräsentative Beispiele nach § 6a Preisangabenverordnung dar.
* Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung): Ford Kuga ST-Line**, 1,5-l-EcoBoost-Motor mit 110 kW (150 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe, 4×2-Frontantrieb: 9,1 (innerorts), 6,2 (außerorts), 7,2 (kombiniert); CO2-Emissionen: 164 g/km (kombiniert), CO2-Effizienzklasse C.
** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.
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