Wann muss man auf Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung eine Rettungsgasse bilden?
Bonn (ots) – Nur etwas mehr als die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland (55 Prozent) kennen die aktuelle Regelung, wie auf Autobahnen und Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im November 2018 vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde.
Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Nur so ist im Notfall die freie Bahn für Polizei- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet und schnellstmögliche Hilfe für Verletzte sichergestellt. Vier von zehn Befragten (40 Prozent) glauben, sie müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern. Dies ist jedoch falsch, da hierdurch möglicherweise der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht werden kann.
Besser bekannt ist offenbar, wie die Rettungsgasse zu bilden ist: Drei Viertel der Befragten (75 Prozent) wissen, dass man auf der linken Spur nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts ausweicht, um die Rettungsgasse zu bilden. DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, “die Rettungsgasse rechtzeitig zu bilden, da es in den entsprechenden Situationen häufig um Menschenleben geht”. Zudem drohe ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wenn die Rettungsgasse nicht rechtzeitig gebildet wird.
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