“Gefährlicher Mangel” bei der Hauptuntersuchung

GTÜ: Neue Kategorie “Gefährlicher Mangel” bei der Hauptuntersuchung

Der gefährliche Mangel ist ein verschärfter erheblicher Mangel ohne direkte Stilllegung des Fahrzeugs.

Stuttgart (ots) – Bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen ist im Zuge der EU-Harmonisierung seit dem gestrigen 20. Mai 2018 eine neue Mangelkategorie eingeführt. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Künftig gibt es neben dem “Geringen Mangel” und dem “Erheblichen Mangel” auch eine Kategorie “Gefährlicher Mangel”.

Dieses HU-Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie “Verkehrsunsicher” dar. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

Als “Gefährlicher Mangel” gilt beispielsweise ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch, ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem und defekte Leuchten oder Streuscheiben am Scheinwerfer.

Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung “Gefährlicher Mangel” müssen alle Mängel unverzüglich behoben und das Auto zur Nachuntersuchung in der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bei einem Prüfergebnis “Verkehrsunsicher” wird hingegen wie bisher auch die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug stillgelegt, erklären die GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied. Zudem wird die Zulassungsbehörde darüber informiert.

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell

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