München (ots) – Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das BVerwg zur Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, könnte dies wegweisenden Charakter haben. Denn: Auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die Stickoxidwerte überschritten.
Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.
Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos wieder am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung.
Ab 31. März 2018 wird eCall europaweit in allen “typneuen” Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.
Im kommenden Jahr werden bei Euro NCAP (European New Car Assessment Programme) die Bewertungen und Testprotokolle zur aktiven Sicherheit angepasst. Es wird dann schwieriger, fünf Sterne im Crashtest zu bekommen. Bislang war es für die Hersteller ausreichend, einen Notbremsassistenten oder einen Spurassistenten zu verbauen. Im neuen Jahr können nur noch Fahrzeuge die Höchstwertung bekommen, die über Notbrems- und Spurassistenten verfügen.
Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
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