Wer haftet beim Automatisierten Fahren? Welche Grenzwerte sollen bei Cannabis-Fahrten gelten? Höhere Sanktionen bei Verkehrsverstößen?
München (ots) – Seit Juni 2017 gibt es gesetzliche Regelungen für hoch- und vollautomatisiertes Fahren. Zwar ist mit den ersten damit ausgestatteten Fahrzeugen erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen, doch schon heute stellen sich Fragen zu künftigen Auswirkungen wie etwa der nach der Haftung bei einem Unfall. Nach Ansicht des ADAC darf sich die Frage nach der Haftungsregelung in der Praxis gar nicht erst stellen. Die hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen müssen so sicher ausgestaltet sein, dass bei ihrer Nutzung selbstverschuldete Unfälle weitestgehend ausgeschlossen sind. Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich der Arbeitskreis II mit diesem immer wichtigeren Thema.
Welche Grenzwerte bei Cannabis künftig gelten sollen, wird im Arbeitskreis V diskutiert. Zu klären ist, ob bei einer einmaligen Cannabis-Fahrt die Fahreignung angezweifelt werden darf, zumal dies bei Alkoholfahrten erst ab 1,6 Promille der Fall ist? Relevant ist das Thema nicht zuletzt deshalb, weil Ärzte bei schwerwiegenden Erkrankungen seit 2017 Cannabis als Medizin verordnen können.
Von Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer ist die im Arbeitskreis VI diskutierte Sanktionierung bei Verkehrsverstößen. Unter Experten wird kontrovers diskutiert, ob mit vergleichsweise geringen Sanktionsmaßnahmen von bis zu 55 Euro ein verkehrsgerechtes Verhalten erzielt werden kann, zumal in vielen Nachbarländern die Bußen deutlich höher liegen. Nach Ansicht des ADAC kommt es nicht allein auf die Höhe der Geldbuße an. So droht schon heute bei schwerwiegenden Verstößen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Außerdem greift bei gewichtigen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit das Punktesystem. Damit werden andere Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrern geschützt.
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell