
Wer haftet beim Automatisierten Fahren? Welche Grenzwerte sollen bei Cannabis-Fahrten gelten? Höhere Sanktionen bei VerkehrsverstöĂen?
MĂŒnchen (ots) – Seit Juni 2017 gibt es gesetzliche Regelungen fĂŒr hoch- und vollautomatisiertes Fahren. Zwar ist mit den ersten damit ausgestatteten Fahrzeugen erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen, doch schon heute stellen sich Fragen zu kĂŒnftigen Auswirkungen wie etwa der nach der Haftung bei einem Unfall. Nach Ansicht des ADAC darf sich die Frage nach der Haftungsregelung in der Praxis gar nicht erst stellen. Die hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen mĂŒssen so sicher ausgestaltet sein, dass bei ihrer Nutzung selbstverschuldete UnfĂ€lle weitestgehend ausgeschlossen sind. Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschĂ€ftigt sich der Arbeitskreis II mit diesem immer wichtigeren Thema.
Welche Grenzwerte bei Cannabis kĂŒnftig gelten sollen, wird im Arbeitskreis V diskutiert. Zu klĂ€ren ist, ob bei einer einmaligen Cannabis-Fahrt die Fahreignung angezweifelt werden darf, zumal dies bei Alkoholfahrten erst ab 1,6 Promille der Fall ist? Relevant ist das Thema nicht zuletzt deshalb, weil Ărzte bei schwerwiegenden Erkrankungen seit 2017 Cannabis als Medizin verordnen können.
Von Bedeutung fĂŒr die Verkehrsteilnehmer ist die im Arbeitskreis VI diskutierte Sanktionierung bei VerkehrsverstöĂen. Unter Experten wird kontrovers diskutiert, ob mit vergleichsweise geringen SanktionsmaĂnahmen von bis zu 55 Euro ein verkehrsgerechtes Verhalten erzielt werden kann, zumal in vielen NachbarlĂ€ndern die BuĂen deutlich höher liegen. Nach Ansicht des ADAC kommt es nicht allein auf die Höhe der GeldbuĂe an. So droht schon heute bei schwerwiegenden VerstöĂen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. AuĂerdem greift bei gewichtigen VerstöĂen gegen die Verkehrssicherheit das Punktesystem. Damit werden andere Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrern geschĂŒtzt.
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