Abgasskandal: Kunden können Neuwagen verlangen

(PresseBox) Jena, 05.09.2017 Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Regensburg entscheiden immer mehr Gerichte, dass vom Abgasskandal betroffenen Pkw-Fahrer auf der Lieferung eines neuen Pkw bestehen können. Das noch nicht rechtskrÀftige Urteil (Az.: 7 O 967/16) aus Regensburg besagt, dass der Kunde das Software-Update nicht akzeptieren und die Auslieferung eines mangelfreien Neuwagens verlangen könne. Die BKR Partnerschaftsgesellschaft (www.bkr-law.de) rÀt Betroffenen statt Software-Update, lieber auf Schadensersatz oder einen Neuwagen zu bestehen und bietet entsprechende Hilfe an.

„NatĂŒrlich wird ĂŒber dieses Thema in der Öffentlichkeit wenig berichtet“, sagt RechtsanwĂ€ltin Sabrina Kirchner auf Nachfrage. Schließlich gĂ€be es mittlerweile 72 Gerichtsurteile, in denen die Kunden ihre Fahrzeuge zurĂŒckgeben konnten. Und auch neun weitere Urteile, in denen die AutohĂ€user ihren Kunden mangelfreie Neufahrzeuge ausliefern mussten, bzw. mĂŒssen (Stand: Juli 2017).

Noch immer sei unklar, ob ein Software-Update langfristig negative Folgen fĂŒr das Fahrzeug habe. So könne ein erhöhter Spritverbrauch mit dem
Update einhergehen. Verbraucht aber ein Fahrzeug mehr Kraftstoff als beim Verkauf angegeben wurde, habe der Kunde ebenfalls ein Recht zur RĂŒckgabe.
„Deshalb sprechen sich immer mehr Richter dafĂŒr aus, dass der Kunde eine Nachbesserung nicht akzeptieren mĂŒsse und damit das Recht auf eine Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs habe“, so RechtsanwĂ€ltin Sabrina Kirchner.

Die BKR RechtsanwĂ€lte raten deshalb dazu, sich mit einem Software-Update nicht zu begnĂŒgen und bieten tatkrĂ€ftige Hilfe an. FĂŒr Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung haben, holt die Kanzlei zunĂ€chst eine Deckungszusage fĂŒr den Mandanten ein, so dass er keinerlei Kostenrisiko trĂ€gt.

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