Abgasskandal: Kunden können Neuwagen verlangen

(PresseBox) Jena, 05.09.2017 Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Regensburg entscheiden immer mehr Gerichte, dass vom Abgasskandal betroffenen Pkw-Fahrer auf der Lieferung eines neuen Pkw bestehen können. Das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 7 O 967/16) aus Regensburg besagt, dass der Kunde das Software-Update nicht akzeptieren und die Auslieferung eines mangelfreien Neuwagens verlangen könne. Die BKR Partnerschaftsgesellschaft (www.bkr-law.de) rät Betroffenen statt Software-Update, lieber auf Schadensersatz oder einen Neuwagen zu bestehen und bietet entsprechende Hilfe an.

„Natürlich wird über dieses Thema in der Öffentlichkeit wenig berichtet“, sagt Rechtsanwältin Sabrina Kirchner auf Nachfrage. Schließlich gäbe es mittlerweile 72 Gerichtsurteile, in denen die Kunden ihre Fahrzeuge zurückgeben konnten. Und auch neun weitere Urteile, in denen die Autohäuser ihren Kunden mangelfreie Neufahrzeuge ausliefern mussten, bzw. müssen (Stand: Juli 2017).

Noch immer sei unklar, ob ein Software-Update langfristig negative Folgen für das Fahrzeug habe. So könne ein erhöhter Spritverbrauch mit dem
Update einhergehen. Verbraucht aber ein Fahrzeug mehr Kraftstoff als beim Verkauf angegeben wurde, habe der Kunde ebenfalls ein Recht zur Rückgabe.
„Deshalb sprechen sich immer mehr Richter dafür aus, dass der Kunde eine Nachbesserung nicht akzeptieren müsse und damit das Recht auf eine Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs habe“, so Rechtsanwältin Sabrina Kirchner.

Die BKR Rechtsanwälte raten deshalb dazu, sich mit einem Software-Update nicht zu begnügen und bieten tatkräftige Hilfe an. Für Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung haben, holt die Kanzlei zunächst eine Deckungszusage für den Mandanten ein, so dass er keinerlei Kostenrisiko trägt.

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