VW-Dieselbesitzer müssen handeln, bevor es zu spät ist

Viele Geschädigte haben mit ihrem VW-Diesel ein hohes Verlustrisiko, wenn sie weiter nur abwarten. Die Zeit läuft ab und das Erwachen wird bitter sein.

Berlin (ots) – Schon jetzt ist absehbar, dass ab 2020 Wiederverkaufswerte massiv einbrechen werden. Klagen von Betroffenen sind noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Klagen können auch diejenigen, die ihren Diesel bereits verkauft haben. Die Berliner Online-Klageplattform toga.legal ermöglicht nun Klagen ohne Kostenrisiko.

Seitdem der Abgasbetrug von Volkswagen bekannt wurde, steht der Konzern unter dem Druck der Behörden und sieht sich enormen Schadensersatzforderungen von Dieselkäufern gegenüber. In Deutschland allein sind 2,6 Millionen Diesel mit der illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Dennoch verweigert VW bisher jede Verantwortung gegenüber den Verbrauchern. Noch verwunderlicher ist, dass über 2 Millionen berechtigte VW-Besitzer gerichtlich überhaupt nichts gegen den Hersteller unternommen haben. Diese Ansprüche drohen am 31. Dezember 2019 zu verjähren.

Wer seine Ansprüche vor diesem Stichtag nicht geltend macht, verliert sie, so die vorherrschende Meinung. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Ab Januar 2020, also nach Ablauf der Verjährungsfrist, werden auch die Wiederverkaufswerte für betroffene Dieselfahrzeuge massiv einbrechen. Nach Erhebungen der Uni Regensburg haben bisher nur rund 100.000 Kunden auf Schadensersatz geklagt. Das klingt zunächst nach einer großen Menge, tatsächlich sind es aber weniger als 4 Prozent der Geschädigten!

Deutsche Gerichte wenden sich immer öfter gegen Volkswagen

Ratsam ist es, vor dem 31. Dezember einen Anwalt mit der Einreichung einer Klage zu beauftragen. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. In über 90 Prozent der Fälle wurde zugunsten der Kläger entschieden oder ein Vergleich geschlossen. Das zeigt auch die bundesweite Auswertung des Regensburger Jura-Professors Michael Heese. Sie ergab, dass VW an 96 der insgesamt 115 deutschen Landgerichte zum Ersatz des Schadens verurteilt wurde. Auch die Oberlandesgerichte stellen sich überwiegend auf die Seite der Betroffenen.

Fast durchweg beruht die Schadensersatzforderung darauf, dass Volkswagen die Käufer sittenwidrig vorsätzlich geschädigt hat, denn das Unternehmen wusste ja von der illegalen Abschaltvorrichtung. Das wurde vom Kraftfahrtbundesamt in einem Gutachten bestätigt. Oft kann durch eine Einzelklage ein Schadenersatzanspruch in 10-12 Monaten durchgesetzt werden, meist sogar mit einem Schadenszins. Im Vergleich dazu plant Volkswagen für die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eine Dauer von etwa 4 Jahren. Danach sind die Fahrzeuge so gut wie nichts mehr wert, denn die Gerichte ziehen in den Schadenersatzverfahren fast alle eine Nutzungsentschädigung ab.

Kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung

Warum klagen also trotz dieser guten Aussichten so wenige Geschädigte? Das größte Problem sind sicherlich die Klagekosten. Sie sind in Deutschland recht hoch und ein Teil davon ist gleich bei Einreichung beim zuständigen Gericht zu hinterlegen. Dazu addieren sich die Kosten des Anwalts und schnell sind 2.000 Euro erreicht. Diese Einstiegshürde kennt VW und rechnet mit der Angst der Kunden vor gerichtlichen Verfahren. Diese Angst ist aber im Diesel-Abgasskandal derzeit unbegründet. Es gibt sehr günstige Finanzierungen für Einzelverfahren gegen den Hersteller. Diese ermöglichen eine Klage komplett ohne Kostenrisiko. Onlineplattformen wie die neue Klageplattform toga bieten für qualifizierte Fahrzeuge eine Vollabsicherung der Klagekosten. Betroffene geben bequem ihre Daten ein, bekommen eine Deckungszusage und werden mit erfahrenen Anwälten versorgt. Wer will, kann aber auch mit eigenen Anwälten zusammenarbeiten. Es genügt die Beantwortung einiger Fragen. toga bietet sogar 100 Euro Prämie für jeden Dieselfahrer, der über www.toga.legal eine Klage finanziert.

Viele Geschädigte haben mit ihrem VW-Diesel ein hohes Verlustrisiko, wenn sie weiter nur abwarten. Die Zeit läuft ab und das Erwachen wird bitter sein.

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