Verkaufsstopp von Audi A6 und A7 wegen illegaler Abschalteinrichtung

Verkaufsstopp von Audi A6 und A7 wegen illegaler Abschalteinrichtung

Aktuell vergeht fast kein Tag mehr ohne neue Negativschlagzeilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 05. Juni 2018 einen RĂŒckruf des Audi A6 und A7 mit dem Drei-Liter-Dieselmotor angeordnet.

Hamburg (ots) – In den Audi-Fahrzeugen ist laut KBA eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Die Fahrzeuge erfreuen sich als Dienstwagen großer Beliebtheit. Wer ab Montag sein diesbezĂŒgliches Dieselfahrzeug beim HĂ€ndler abholen wollte, wurde vertröstet: Die Übergabe kann nicht stattfinden, da das KBA Audi die Zulassung der Autos wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung verweigert. Betroffen von dem RĂŒckruf sind 33.000 in Deutschland zugelassenen PKW von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000 Fahrzeuge dieser Typen verkauft. Wie der SPIEGEL-Online am 06. Juni 2018 berichtete, musste Audi Abgasmanipulationen einrĂ€umen. Audi sprach in einer Mitteilung von “AuffĂ€lligkeiten”, weswegen das Werk “die Auslieferung an den Handel gestoppt” habe.

Damit drohte das KBA nicht nur mit der RĂŒcknahme der Typengenehmigung fĂŒr das Fahrzeug, sondern untersagte den weiteren Verkauf der Modelle. Dies gilt, bis Audi ein Update der Software bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden können. “Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen”, erklĂ€rte das Bundesverkehrsministerium weiter.

“Wir haben beim bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das KBA ordnet nur scheibchenweise RĂŒckrufe an” sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN RechtsanwĂ€lte. “Die stĂ€ndigen Nachrichten ĂŒber drohende Stilllegungen, Fahrverbote und “Schummelsoftware” in immer weiteren Dieselfahrzeugen haben massive Wertverluste fĂŒr alle Diesel-Modelle der vom Abgasskandal hauptsĂ€chlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes zur Folge. Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten uns tĂ€glich davon, wie schwer es ist, ihr Diesel-Fahrzeug noch zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dies alles zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die fĂŒr den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern leider bisher der Kunde”, sagt Anwalt Hahn.

“Vor den bundesdeutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel mehr: Immer mehr Landgerichte haben Volkswagen wegen der Verwendung von “Schummel-Software” in Dieselfahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt. Das Verschweigen der illegalen Abschaltvorrichtungen wird von vielen Gerichten als vorsĂ€tzliche sittenwidrige SchĂ€digung gewertet. Auch in Deutschland werden EntschĂ€digungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in den USA”, berichtet Hahn aus eigener Erfahrung. “Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale SachmĂ€ngelgewĂ€hrleistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, lĂ€uft juristisch auf dasselbe hinaus, nĂ€mlich einen Sachmangel des Kaufgegenstands”, erklĂ€rt Hahn. “Beim finanzierten Fahrzeugerwerb gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Vielen Hersteller-Banken, wie z.B. die Audi-Bank, sind bei den Formalien der DarlehensvertrĂ€ge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des Autokredits rĂŒckabzuwickeln. Die Betroffenen mĂŒssen aber selbst aktiv werden. HAHN RechtsanwĂ€lte bietet kostenfrei eine ErstprĂŒfung an”, sagt Hahn abschließend. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter: https://wertverlust-diesel.de

Original-Content von: Hahn RechtsanwĂ€lte PartG mbB, ĂŒbermittelt durch news aktuell

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