Neues Messverfahren bestätigt: Nissan Leaf mit bis zu 415 Kilometer Reichweite

  • Als eines der ersten Elektroautos im WLTP-Zyklus getestet
  • Zusätzliche Reichenweitenangabe für die Stadt, näher an der Realität
  • Vorzüge von E-Fahrzeugen im Stadtverkehr berücksichtigt

Als eines der ersten Elektroautos überhaupt wurde der neue Nissan Leaf im neuen WLTP-Zyklus („Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure“) getestet. Das Ergebnis: der neue Nissan Leaf kommt in der Stadt von Café zu Einkaufszentrum und Supermarkt sogar bis zu 415 Kilometer1 weit. Da ist auch ein Ausflug in den Stadtwald noch drin.

Seit September 2017 gilt das WLTP-Verfahren für alle neuen Modelle und Motorisierungen. Der weltweit harmonisierte Zyklus wurde anhand realitätsnaher Fahrdaten entwickelt und deckt nahezu alle Situationen vom Innenstadtverkehr bis zur Autobahnfahrt ab. Im Vergleich zum bisherigen NEFZ-Fahrzyklus ist WLTP deutlich dynamischer, hat mehr Brems- und Beschleunigungsvorgänge und berücksichtigt auch die individuelle (Sonder-) Ausstattung und das daraus resultierende Fahrzeuggewicht.

Das gesamte Testverfahren ist zudem deutlich länger: WLTP dauert trotz verkürzter Standzeit 30 statt der vorherigen 20 NEFZ-Minuten, mit nunmehr 23,5 Kilometern wird außerdem mehr als die doppelte Distanz absolviert. Im Durchschnitt ist das Testfahrzeug dabei mit 46,5 statt 34 km/h unterwegs, die Höchstgeschwindigkeit klettert auf 131 km/h (vorher 120 km/h).

Unterteilt ist das WLTP-Verfahren in vier Standardzyklen, die sich vorwiegend in der gefahrenen Geschwindigkeit unterscheiden und somit unterschiedliche Fahrprofile (Stadt, Überland, Autobahnen) simulieren.

Eine fünfte Testphase berücksichtigt zusätzlich die Besonderheiten der vorwiegend im Stadtverkehr eingesetzten Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge: Im City-Zyklus spielen sie ihre Stärken aus und nutzen Rekuperation und andere Technologien. Während bei Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor der Kraftstoffverbrauch innerorts steigt, profitieren Elektroautos von steigender Reichweite.

Während es bei NEFZ für die Reichweite der Stromer bisher nur einen Wert gab, unterscheidet der WLTP-Zyklus zwischen städtischer und kombinierter Reichweite. Der neue Nissan Leaf mit seiner 40-kWh-Batterie kommt im Stadtverkehr auf bis zu beachtliche 415 Kilometer1 pro Akkuladung. Im kombinierten WLTP-Zyklus, der das überwiegende Einsatzgebiet des E-Autos allerdings nur bedingt berücksichtigt, beträgt die Reichweite bis zu 285 Kilometer1. Gemäß NEFZ sind bis zu 378 Kilometer2 möglich. Was beide Messzyklen vereint: je nach Modellvariante variieren die Werte.

WLTP & NEFZ im Vergleich

WLTP

NEFZ

Dauer

30 Minuten

knapp 20 Minuten

Anteil der Standzeit

13 Prozent

25 Prozent

Gesamtlänge des Zyklus

23,25 Kilometer

11 Kilometer

Durchschnittsgeschwindigkeit

46,6 km/h

34 km/h

Höchstgeschwindigkeit

131 km/h

120 km/h

Sonstige Einflüsse

Sonderausstattung wird für Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf (Ruhestrom) berücksichtigt. Klimaanlage nicht eingeschaltet.

gegenwärtig keine Berücksichtigung von Sonderausstattung. Klimaanlage nicht eingeschaltet.

1 Bis zu 415 km Reichweite im städtischen WLTP-Zyklus beim Nissan Leaf (ZE1 bzw. Visia). Kombinierte Reichweite nach WLTP liegt bei 285 km. Bis zu 389 km Reichweite im städtischen WLTP-Zyklus beim Nissan Leaf Acenta, N-Connecta & Tekna. Kombinierte Reichweite nach WLTP liegt bei 270 km.

2 Nach NEFZ, Wert vorbehaltlich der finalen Homologation

Nissan Leaf: Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert von 20,6 bis 19,4; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse: A+.

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO(EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung 2017/1347 (WLTP) ermittelt.

Null CO2-Emissionen bei Gebrauch (bei Verwendung von Energie aus regenerativen Quellen). Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Elektrofahrzeugs hängen von der effizienten Verwendung des Kraftstoffs/Energieinhalts der Batterie durch das Elektrofahrzeug ab und werden vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren (z. B. Umgebungsbedingungen) beeinflusst.

übermittelt durch NISSAN Deutschland

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