Kopfhörer im Straßenverkehr: Nicht verboten aber bedenklich

Kopfhörer im Straßenverkehr

Verboten sind sie nicht, Kopfhörer im Straßenverkehr. Sicherheitsexperten melden dennoch Bedenken an.

(TRD/MID) – Verboten sind sie nicht, Kopfhörer im Straßenverkehr. Sicherheitsexperten melden dennoch Bedenken an. Denn wer Kopfhörer trägt, hat ein höheres Unfallrisiko, weil Umgebungsgeräusche weniger gut wahrgenommen werden, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Was genau gilt in Sachen Kopfhörer, wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein: Diese Vorgabe ist eine wichtige Orientierung. Hohe Lautstärken verbieten sich somit. Doch noch besser ist es, gar keine Kopfhörer im Straßenverkehr zu verwenden. Denn sie mindern schon ohne Tonsignal die Hörfähigkeit. Das gilt für kleine, beidseitig im Ohr getragene Varianten ebenso wie für voluminöse, ohrumschließende Modelle. Zusätzlich ablenken und für Unaufmerksamkeit sorgen können natürlich Musik oder die Inhalte von Sprachwiedergaben, etwa Podcasts.

Neben der Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen ist es unbedingt wichtig, Sondersignale zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen und anderen Hilfsorganisationen zu hören. Daher eignen sich Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen erst recht nicht für den Mobileinsatz.

Wenn die Soundtechnik auf den Ohren die Wahrnehmung eines Sondersignals oder des Hupens anderer Autofahrer verhindert, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und es droht ein Bußgeld. Außerdem haben Autofahrer oder Fahrradfahrer, die nachweislich Kopfhörer tragen und in einen Unfall verwickelt werden, laut Versicherern eine Teilschuld.

Wie man den „toten Winkel“ meistert und Unfälle vermeidet

Besonders an Kreuzungen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Oftmals werden Radfahrer oder Fußgänger im sogenannten toten Winkel übersehen. Der Versicherer Debeka hat Tipps für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Der tote Winkel ist der Bereich um ein Fahrzeug herum, den der Fahrer nicht sieht, ohne sich zu bewegen oder die Spiegel anzupassen. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn sich andere Fahrzeuge, Fußgänger oder Fahrradfahrer in diesem Bereich befinden. Der Fahrer übersieht sie schlichtweg, weil sie für ihn komplett unsichtbar sind.

Um das zu vermeiden, sollten Fahrer Außen- und Rückspiegel vor jeder Fahrt kontrollieren und gegebenenfalls neu einstellen. Wichtig: Der Blinker ist kein Freifahrtschein! Vor Abbiegen und Spurwechsel also immer in den Rückspiegel schauen plus Schulterblick. Will man abbiegen, sollte man Fuß- und Radwege im Blick behalten und sich vor dem Aussteigen aus dem Auto vergewissern, dass man die Tür gefahrlos öffnen kann.

Einige Fahrzeuge sind mit Technologien wie Toter-Winkel-Assistent oder Spurwechselassistent ausgestattet. Diese Systeme verwenden Sensoren, um die Umgebung des Fahrzeugs zu überwachen und Warnung zu geben. In manchen Autos ist ein solcher Assistent schon verbaut. Nachgerüstet werden kann er auch. Und dennoch: Den Schulterblick erspart er nicht.

Fußgänger sollten, wenn sie die Straße überqueren, immer vorsichtig sein. Wenn möglich, Blickkontakt zum Fahrer aufbauen. Radfahrer sollten sich nicht auf einen gesetzten Blinker verlassen und einen Blick in den Außenspiegel des Fahrzeugs werfen. Wenn er den Fahrer darin sehen kann, kann der Fahrer auch den Radfahrer sehen.

Die Frage nach der Schuld bei einem Unfall hängt von den genauen Umständen ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Sie wird normalerweise von den rechtlichen Vorschriften und dem genauen Hergang des Unfalls bestimmt. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren ist auf jeden Fall schon mal die halbe Miete.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) trd mobil / Redakteure: Lars Wallerang/ Solveig Grewe

übermittelt durch den TRD Pressedienst

 

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