EU-FĂŒhrerscheinrichtlinie: ACV begrĂŒĂŸt Entscheidung gegen verpflichtende Gesundheitschecks

EU-FĂŒhrerschein

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im EAC (European Automobile Clubs) hatte sich der ACV bereits im Vorfeld der EU-Parlament Abstimmung klar positioniert.

Köln (ots) – Die EU will 2024 die Regeln fĂŒr den FĂŒhrerschein reformieren, um die Vorgaben fĂŒr alle EU BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit zu steigern. Das EuropĂ€ische Parlament hat gestern (28.02.2024) ĂŒber einzelne Regeln dazu abgestimmt. Unter anderem ging es dabei um die Frage, ob Autofahrerinnen und Autofahrer kĂŒnftig bei der Ausstellung und alle 15 Jahre bei Erneuerung des FĂŒhrerscheins ihre Fahrtauglichkeit nachweisen mĂŒssen. Zudem sah der Entwurf vor, die FĂŒhrerscheine von Personen ab 70 Jahren auf maximal fĂŒnf Jahre zu befristen.

Das EU-Parlament hat sich in der Plenarsitzung jedoch gegen die EinfĂŒhrung solcher obligatorischen Ă€rztlichen ÜberprĂŒfungen ausgesprochen. Der ACV Automobil-Club Verkehr hatte dies im Vorfeld gemeinsam mit dem EAC (European Automobile Clubs) gefordert und begrĂŒĂŸt den Beschluss, nach dem die Mitgliedsstaaten weiter selbst entscheiden können, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingefĂŒhrt wird. “Obligatorische Gesundheitschecks bedeuten vor allem mehr BĂŒrokratie anstatt mehr Verkehrssicherheit. Studien zeigen zudem, dass altersbasierte FahrtauglichkeitsĂŒberprĂŒfungen kein allgemein wirksames Instrument sind, um schwere VerkehrsunfĂ€lle durch Ă€ltere Autofahrer und Autofahrerinnen signifikant zu reduzieren.” erklĂ€rt ACV GeschĂ€ftsfĂŒhrer und EAC-PrĂ€sident Holger KĂŒster.

Zwar tragen Ă€ltere Menschen hĂ€ufiger die Hauptschuld, wenn sie in UnfĂ€lle verwickelt sind, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind sie allerdings seltener Unfallbeteiligte und zudem risikobewusste Verkehrsteilnehmer. Statt obligatorischer FahrtauglichkeitsĂŒberprĂŒfungen sollten freiwillige Auffrischungskurse, begleitende Beratungsmaßnahmen, RĂŒckmeldefahrten und Sensibilisierungskampagnen ebenso gestĂ€rkt werden wie die funktionierenden Maßnahmen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Dazu zĂ€hlt auch bei klar definierten GrĂŒnden oder Erkrankungen die Fahreignung sicherzustellen.

ACV und EAC begrĂŒĂŸen ebenso den Beschluss des EU-Parlaments fĂŒr eine EU-weite EinfĂŒhrung des begleiteten Fahrens ab 17. Diese Regelung hat sich hierzulande bereits bewĂ€hrt. FahranfĂ€ngerinnen und FahranfĂ€nger können so bereits frĂŒh wichtige Fahrpraxis sammeln, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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