Die Parkdauer an E-LadesÀulen ist begrenzt

Parkdauer an E-LadesÀule

Wer die Parkzeit ĂŒberzieht, muss zahlen. Die Beschilderung an den E-LadesĂ€ulen ist vielfĂ€ltig.

(TRD/MID) – Wer die Parkzeit ĂŒberzieht, muss zahlen. Die Beschilderung an den E-LadesĂ€ulen ist vielfĂ€ltig. Aber Unwissenheit schĂŒtzt dann vor Strafe nicht. Gut informiert, lĂ€sst sich die Blockier-GebĂŒhr vermeiden.

Das blau-weiße Parkplatzschild kann mit entsprechenden Zusatzschildern kombiniert werden, um E-Fahrzeugen das Parken und Laden unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. HĂ€ufig gibt es eine zeitliche EinschrĂ€nkung. „E-Autofahrer, die ihr Fahrzeug zum Laden abstellen, sollten die Beschilderung des Parkplatzes eingehend prĂŒfen,“ rĂ€t Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-ThĂŒringen.

Mancher Anbieter von öffentlichen Ladestationen erhebt zusĂ€tzlich eine GebĂŒhr, wenn mit dem E-Auto der Platz lĂ€nger genutzt wird als nötig. „Damit soll verhindert werden, dass eine LadesĂ€ule fĂŒr andere Nutzer von E-Autos blockiert wird. Diese ist schließlich kein Parkplatz,“ betont der Techniker. Die Höhe dieser Blockier-GebĂŒhr ist anbieterabhĂ€ngig, und nicht immer ist sie auf einen Maximalbetrag gedeckelt.

„Öffentliche LadesĂ€ulen sollen möglichst vielen zur VerfĂŒgung stehen, hier heißt es fair sein und die LadesĂ€ule nach dem Laden schnellstmöglich fĂŒr den nĂ€chsten frei machen“, betont Scazzi. „Dennoch muss fĂŒr den Verbraucher klar ersichtlich sein, ab wann und in welcher Höhe eine Blockier-GebĂŒhr anfĂ€llt.“ Zudem solle auf eine solche GebĂŒhr aus GrĂŒnden der Zumutbarkeit in den Nachtstunden möglichst verzichtet werden. Bisher gibt es dafĂŒr keine einheitliche GebĂŒhrenordnung, diese findet der Nutzer auf der Webseite oder in der App des Anbieters.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) TRD mobil/ Redakteur: Lars Wallerang

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