Augen auf beim E-Scooter-Kauf

Nach der Freigabe durch den Gesetzgeber dĂŒrfen sich die kleinen Flitzer bald auch in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.

Stuttgart (ots)

Auf Straßenzulassung und Versicherung achten

  • Schutzhelm wird dringend empfohlen
  • DEKRA warnt vor Billigprodukten und rĂ€t zu gegenseitiger RĂŒcksicht

Bahn frei fĂŒr die E-Scooter, die vielen als ideales Verkehrsmittel fĂŒr die “letzte Meile” gelten: Nach der Freigabe durch den Gesetzgeber dĂŒrfen sich die kleinen Flitzer bald auch in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Bei der Anschaffung mĂŒssen Verbraucher allerdings einige Aspekte beachten, wie etwa Zulassung, Versicherungsschutz, Fahrerlaubnis, Helm und ProduktqualitĂ€t. Hier warten einige TĂŒcken, warnen die SachverstĂ€ndigen von DEKRA.

“Erste Praxistests im DEKRA Technology Center haben gezeigt, dass der Verbraucher beim Kauf eines E-Scooters neben Zulassung und Versicherung auf QualitĂ€t achten muss, wenn er an seinem Fahrzeug Freude haben möchte. Bei Billigprodukten sind Zweifel angebracht”, sagt Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE. “Auch in punkto Fahrsicherheit betreten wir Neuland. Vor allem die kleinen RĂ€der, das Bremsverhalten und das Zusammentreffen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf engem Verkehrsraum bergen Risiken.”

Verwirrende Vielfalt – Straßenzulassung und Versicherungspflicht

“FĂŒr den Verbraucher etwas verwirrend ist die große Vielfalt der E-Scooter am Markt”, erklĂ€rt Mario Zweig, SachverstĂ€ndiger am DEKRA Technology Center in Klettwitz. “Das Spektrum reicht vom Billig-Scooter ohne Straßenzulassung ĂŒber die maximal 20 km/h schnellen Roller bis hin zu den E-Scootern, die bis zu 25 km/h fahren dĂŒrfen und den Mofas gleichgestellt sind – und fĂŒr jede dieser Varianten gelten unterschiedliche Regelungen.”

Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, braucht er in jedem Fall eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder – fĂŒr die den Mofas gleichgestellten Modelle – eine EG-Typgenehmigung. Dies ist an einem Label am E-Scooter zu erkennen. Ohne eine dieser Genehmigungen darf das Fahrzeug nur auf privatem GelĂ€nde fahren: Auf öffentlichen Wegen fehlt der Versicherungsschutz, auch eine private Haftpflichtversicherung greift nicht.

Im Übrigen ist fĂŒr alle E-Scooter, die sich im Straßenverkehr bewegen, eine Versicherung vorgeschrieben. FĂŒr E-Roller bis 20 km/h soll es eine kleine aufzuklebende Versicherungsplakette geben. E-Scooter bis maximal 25 km/h brauchen ein Mofa-Versicherungskennzeichen.

Ab 14 Jahren geht’s los

Um einen E-Scooter bis maximal 20 km/h zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Ein FĂŒhrerschein ist nicht erforderlich. Die Fahrer von 25 km/h schnellen E-Scootern wiederum sind den Mofa-Fahrern gleichgestellt. Sie mĂŒssen mindestens 15 Jahre alt sein und brauchen eine Mofa-PrĂŒfbescheinigung.

Die Fahrer der kleineren Elektro-Roller mĂŒssen wie Fahrradfahrer den Radweg benutzen und dĂŒrfen nicht auf den Gehweg. Die E-Scooter bis 25 km/h mĂŒssen wie Mofas die Fahrbahn benutzen.

Schutzhelm dringend empfohlen

Wer einen E-Scooter bis höchstens 20 km/h fĂ€hrt, muss keinen Helm tragen. Erst ab den 25-km/h-Scootern gilt die Helmpflicht. DEKRA rĂ€t aber auch den Fahrern der kleineren E-Roller dringend zum Helm. “Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass es bei etwa jedem zweiten Unfall mit Personenschaden zu Kopfverletzungen kam”, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher von DEKRA. “Weiter ist zu erwarten, dass es mit der EinfĂŒhrung der neuen Fahrzeuggruppe zu zahlreichen UnfĂ€llen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge gewöhnt haben.”

Vorsicht auf nasser Fahrbahn

Der Forscher empfiehlt auch, sich bei Neuanschaffung nicht sofort ins VerkehrsgetĂŒmmel zu stĂŒrzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen. “Vor allem die Kombination aus Mini-RĂ€dern und hohem Lenker ist brisant. Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz ĂŒber die Lenkstange.” Außerdem sei wegen der kleinen RĂ€der auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.

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