Rund 17.000 Menschen verunglückten 2017 bei Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, 231 Menschen kamen dabei ums Leben.
Bonn (ots) – Rund 17.000 Menschen verunglückten 2017 bei Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, 231 Menschen kamen dabei ums Leben. Eine repräsentative Befragung von 1.500 Personen im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Dezember 2018, zeigt, dass diese Gefahr nach wie vor unterschätzt wird: Jeder vierte Befragte würde bei einer Party innerhalb von vier Stunden ein bis zwei Gläser Bier (0,3 Liter) trinken und anschließend mit dem Auto nach Hause fahren.
Immerhin nahezu drei Viertel der Autofahrerinnen und Autofahrer (72 Prozent) in Deutschland gaben an, in einer solchen Situation kein Bier zu trinken. Bei Wein und Sekt war der Anteil derjenigen, die in dieser Situation auf Alkohol verzichten würden, noch größer (78 Prozent). Darin eingeschlossen sind diejenigen, die generell auf diese Getränke verzichten (Bier 14 Prozent, Wein 16 Prozent, Sekt 19 Prozent). Jeder Fünfte der Befragten (20 Prozent) gab an, in einem Zeitraum von vier Stunden ein bis zwei Gläser Wein (0,2 Liter) oder Sekt (0,1 Liter) zu sich zu nehmen. Mehr als zwei Gläser Bier oder Sekt würden nur zwei von hundert Befragten trinken, mehr als zwei Gläser Wein einer von hundert.
Die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr werden allzu oft unterschätzt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war 2017 jeder 14. im Straßenverkehr Getötete auf einen Alkoholunfall zurückzuführen. Der DVR rät dazu, generell auf Alkohol zu verzichten, wenn man Auto fahren will. “Am besten ist es, sich an eine klare Regel zu halten”, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. “Wer fährt, trinkt nicht. Und wer trinkt, fährt nicht.”
Der DVR setzt sich seit Jahren für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer ein. Inzwischen gibt es auch technische Geräte, die das Starten eines Autos unter Alkoholeinfluss verhindern. Der DVR begrüßt den freiwilligen Einbau dieser sogenannten Alkohol-Interlocks und fordert ihren Einsatz bei der Rehabilitation alkoholauffälliger Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Auf dem bevorstehenden 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar wird sich ein Arbeitskreis damit befassen, unter welchen Bedingungen diese Systeme einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können.
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