VW Skandal – Neulieferung: brisanter Hinweis des Oberlandesgerichts Stuttgart und Urteilsflut gegen HĂ€ndler

Lahr (ots) – Erneut ist es im VW Abgasskandal zu einer Urteilsflut in NachlieferungsfĂ€llen gekommen. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich in einem Verfahren positiv zur einer Nachlieferung geĂ€ußert.

In allen FĂ€llen verlangten die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen GeschĂ€digten die Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des VW-Konzerns gegen RĂŒckgabe des manipulierten Fahrzeuges, ohne fĂŒr dessen Nutzung eine NutzungsentschĂ€digung bezahlen zu mĂŒssen. Diese GeschĂ€digten haben von einem HĂ€ndler oder von der Volkswagen AG einen Neuwagen gekauft, der mit der Manipulationssoftware versehen ist. Immer mehr Gerichte geben er diesen Klagen statt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich zahlreiche Urteile auf Neulieferung gegen verschiedene HĂ€ndler erstritten.

Nunmehr haben sich erstmals Oberlandesgerichte positiv in Berufungsverfahren in NachlieferungsfĂ€llen geĂ€ußert.

So hat das Oberlandesgericht Oldenburg, 13 U 54/17, welches ĂŒber eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts OsnabrĂŒck zu entscheiden hat, Zweifel an dem Update von VW kundgetan. In dem dortigen Verfahren geht es um die Nachlieferung eines Audi Q5.

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht MĂŒnchen, 8 U 1710/17 hat das Oberlandesgericht MĂŒnchen ebenfalls Zweifel an dem Update von VW kundgetan. Dort geht es um die Nachlieferung eines Audi A3.

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart, 3 U 133/17 hat sich positiv in einem Nachlieferungsfall geĂ€ußert. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage gegen den HĂ€ndler noch abgewiesen mit der BegrĂŒndung, dass die Neulieferung eines aktuellen Serienmodells nicht verlangt werden kann, weil es zu große Unterschiede im Vergleich zum bestellten Modell aufweise. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart könne deshalb im Abgasskandal die Nachlieferung des aktuellen Modells nicht verlangt werden. Dagegen ging der KlĂ€ger in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart erteilte nunmehr einen Hinweis mit dem folgenden Wortlaut und schlug vor, in Vergleichsverhandlungen einzutreten:

“Es erscheint zweifelhaft, ob die Annahme des Landgerichts, eine Nachlieferung sei unmöglich, tragfĂ€hig begrĂŒndet ist. Nach dem beiderseitigen Sachvortrag und den Feststellungen des Landgerichts ergeben sich infolge einer Änderung der Motorisierung beim Modell Yeti Abweichungen in der Ausstattung nur insofern. als nach den Änderungen ab Juni 2015 der 2,0 I-Motor mit 1968 ccm nunmehr nur noch in einer Leistungsstufe mit 110 kw (150 PS) angeboten wird, Diese Änderung wurde von Herrn Nlemeyer von Skoda Deutschland in der mĂŒndlichen Verhandlung beim Landgericht als “Facelifting” bezeichnet. Sie nach seinen Angaben – was zwangslĂ€ufig ist – Folgewirkungen fĂŒr die Parameter Höchstgeschwindigkeit, Verbrauch, Gewicht, Beschleunigung. Damit zusammen hĂ€ngen wohl auch die gĂŒnstigeren Emissionswerte mit der Folge einer Einstufung in Euro 6. Im TatsĂ€chlichen ist dies unstreitig (vgl. auch Protokoll des Landgerichts S. 19.05.2017, S. 5). Nach vorlĂ€ufiger EinschĂ€tzung des Senats handelt es sich hier bel der LeistungsĂ€nderung um 10 PS gegenĂŒber dem gekauften Fahrzeug mit entsprechenden Auswirkungen auf die genannten Werte nicht um mehrfache Unterschiede in der Fahrzeugausstattung, sondern um eine einheitliche VerĂ€nderung, die nicht so gravierend sein dĂŒrfte, dass damit schon eine GattungsĂ€nderung verbunden ist.”

In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Aachen, 12 U 106/ 17 hat das Landgericht Aachen einen HĂ€ndler dazu verurteilt, einen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten Tiguan, ohne dass eine NutzungsentschĂ€digung bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg, 4 O 406/16 hat das Landgericht Regensburg einen HĂ€ndler dazu verurteilt, einen Audi Q5 aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten Audi Q5, ohne dass eine NutzungsentschĂ€digung bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg, 4 O 398/16 wurde ein HĂ€ndler dazu verurteilt, einem GeschĂ€digten einen neuen Audi Q3 aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten Audi Q3, ohne dass der GeschĂ€digte eine NutzungsentschĂ€digung bezahlen muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg, 4 O 138/17 hat das Landgericht Arnsberg einen HĂ€ndler dazu verurteilt, einen VW Sharan aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten VW Sharan und gegen Zahlung einer NutzungsentschĂ€digung.

In einem Verfahren vor dem Landgericht NĂŒrnberg, 12 O 2076/17 wurde ein HĂ€ndler dazu verurteilt, einen Audi A4 aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten Audi A4, ohne dass eine NutzungsentschĂ€digung bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Ulm, 2 O 182/17 wurde ein HĂ€ndler dazu verurteilt, einen VW Passat aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen RĂŒckgabe des manipulierten Passat ohne Zahlung einer NutzungsentschĂ€digung.

Zahlreiche weitere Urteile auf Nachlieferung wurden durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten. Dies ist besonders erfreulich, weil diese Urteile sehr verbraucherfreundlich sind. Das BĂŒrgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass ein Verbraucher, wenn er Nachlieferung verlangen kann, das alte Fahrzeug zurĂŒckgeben muss, dafĂŒr jedoch keine NutzungsentschĂ€digung zu bezahlen hat. Dies ist fĂŒr den VW-Konzerns und fĂŒr die HĂ€ndler besonders brisant, weil sie an die KlĂ€ger dann ein neues Fahrzeug liefern mĂŒssen und lediglich ein gebrauchtes Fahrzeug zurĂŒckerhalten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilte dazu mit: “Soweit ersichtlich sind wir bisher die einzige Kanzlei bundesweit, die derartige Urteile erstritten hat. Immer mehr Gerichte, nunmehr auch erste Oberlandesgerichte, stimmen unserer Auffassung zu. Die Gerichte scheinen immer mehr zu erkennen, dass die Fahrzeuge, die manipuliert wurden, mangelhaft sind und die KlĂ€ger deshalb einen Neuwagen verlangen können. Es ist jedoch Eile geboten, weil diese AnsprĂŒche voraussichtlich Ende 2017 endgĂŒltig verjĂ€hren werden.”

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 FachanwĂ€lten fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der fĂŒhrenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei fĂŒhrt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezĂŒglich DarlehensvertrĂ€gen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben fĂŒhrt die Kanzlei mehr als 4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen fĂŒr den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).
www.vw-schaden.de

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