Und wer trotz mehrfacher Ermahnung weiterhin Ton- und Bildaufzeichnungen macht, muss mit einer Verurteilung rechnen.
(TRD/MID) – Von einer Verkehrskontrolle Aufzeichnungen zu machen, ist strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung weiterhin Ton- und Bildaufzeichnungen macht, muss mit einer Verurteilung rechnen. Die Strafen fallen allerdings relativ milde aus: Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2020 einen 21-Jährigen zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufgegriffenen Fall ging es um eine Verkehrskontrolle frühmorgens um 3.40 Uhr. Zwei Polizisten kontrollierten den Beifahrer und dessen Freund am Steuer. Die Kommunikation zwischen den Beamten, seinem Freund und sich zeichnete der Beifahrer mit seinem Smartphone auf – trotz mehrfacher Hinweise auf das strafrechtliche Verbot. Die Beamten händigten ihm bei der nachfolgenden Vernehmung den ausgedruckten Gesetzestext aus, zogen das Handy als Beweismittel ein und stellten Strafantrag.
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht verurteilte den Beifahrer zur Teilnahme an dem Kurs. Dabei berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass er den Sachverhalt einräumte, sich entschuldigte und auch mit der Szene vertraute Polizisten seine Entwicklung positiv darstellten. Auch habe der Mann sein Handy trotz weiterlaufender Zahlungen nicht nutzen können.