Tierischer Urlaub und die Einreisebestimmungen

Tierischer Urlaub

Wer mit Hund und Katze verreist, benötigt auch fĂŒr den Vierbeiner Papiere. Die EU-LĂ€nder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass.

(TRD/MID) – Wer mit Hund und Katze verreist, benötigt auch fĂŒr den Vierbeiner Papiere. Die EU-LĂ€nder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter UmstĂ€nden in QuarantĂ€ne – und das kann teuer werden, warnt das Info-Center einer Versicherung.

Ob ein europĂ€isches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzer sollten sich frĂŒhzeitig informieren, welche Regeln fĂŒr die Einreise ins Urlaubsland gelten. Einen Überblick bietet beispielsweise das AuswĂ€rtige Amt auf seiner Internetseite. „Jedes Land hat Regelungen fĂŒr die Einreise von Heimtieren. Viele davon gelten auch fĂŒr Kurzaufenthalte oder die reine Durchreise“, sagt Stefanie Simon, Hundetrainerin und Versicherungsexpertin.

Bei Reisen innerhalb der EU ist der Heimtiernachweis immer Pflicht. Diesen stellt die Tierarztpraxis aus. „Es handelt sich dabei um eine Art Pass, der auch Angaben zum Hund enthĂ€lt. Dazu gehören Chipnummer oder TĂ€towierungscode und den Nachweis ĂŒber die Tollwutimpfung“, erklĂ€rt Simon.

In einigen europĂ€ischen LĂ€ndern reicht die Tollwutimpfung allerdings nicht aus. So ist in Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Großbritannien und Nordirland vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung nötig, die im Heimtierausweis vermerkt wird. In einigen LĂ€ndern ist die Einreise bestimmter Rassen verboten. „Auch die Leinen- und Maulkorbpflichten sind sehr unterschiedlich“, sagt die R+V-Expertin.

Liegt das Reiseziel außerhalb der EU, gelten die dortigen Bestimmungen. Wer mit Hund in die TĂŒrkei reist, muss beispielsweise neben Tollwut auch Impfungen gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose nachweisen. Was viele nicht wissen: Auch bei der RĂŒckreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten Regeln.

An der EU-Außengrenze muss man eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung aus dem Reiseland vorzeigen können. Sie enthĂ€lt unter anderen Angaben zur IdentitĂ€t des Hundes und zu seinem Impfschutz. Wichtig sei, dass die Bescheinigung nicht frĂŒher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt worden sei, so Simon.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) trd Freizeit und Reisen/ Redakteur: Solveig Grewe

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