Mobile Überwachungsprodukte: Dashcams und der Datenschutz

Dashcams und der Datenschutz

Mobile Überwachungsprodukte als digitale Beweismittel erfreuen sich im Straßenverkehr wachsender Beliebtheit.

(TRD/MID) – Bei einem Verkehrsunfall sollen sogenannte Dashcams für Klarheit sorgen. Denn die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigten Kameras filmen permanent den Verkehr und im Fall der Fälle auch das Unfallgeschehen. Sie erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit, denn mehr als jeder zehnte Autofahrer ist bereits mit einer Dashcam auf deutschen Straßen unterwegs.

Und jeder Zweite könnte sich vorstellen, ein entsprechendes Gerät in seinem Fahrzeug zu installieren. Das geht aus einer aktuellen, repräsentativen Umfrage unter 1.002 Autofahrern von AutoScout24 und Innofact hervor. Vor allem jüngere Fahrer sind der Technik gegenüber aufgeschlossen. Doch ist der Einsatz einer solchen Kamera überhaupt legal?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass entsprechende Filmaufnahmen als Beweismittel zur Klärung des Unfallgeschehens zulässig sind. Das Installieren einer Dashcam ist somit grundsätzlich erlaubt. Allerdings verstoßen ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs weiterhin gegen den Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung. Was sich hier widersprüchlich anhört, scheint es tatsächlich zu sein – es sei denn die Teilnahme am Straßenverkehr wird als solches bereits als hinreichender Anlass definiert.

Laut AutoScout24-Umfrage halten es 79 Prozent der Fahrer in Deutschland für eine gute Idee, eine Autokamera zu installieren. Nur 21 Prozent lehnen Dashcams ab. Im Einzelnen geben 49 Prozent der Befragten an, dass sie Dashcams gut finden und sich vorstellen könnten, ebenfalls ein entsprechendes Gerät zu installieren.

16 Prozent bewerten die Tools positiv, sehen aber davon ab, selbst mit einer Kamera auf dem Armaturenbrett umherzufahren. Zwölf Prozent sind schon einen Schritt weiter und bereits mit einer Dashcam im Auto unterwegs. Auf der anderen Seite stehen 21 Prozent, die nichts von der Überwachung aus dem Auto-Cockpit halten. 15 Prozent lehnen Dashcams aufgrund des Datenschutzes ab und vier Prozent treibt die Sorge, das aufgezeichnete Material könnte bei einem Unfall gegen sie selbst verwendet werden.

übermittelt durch den TRD Pressedienst

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