“Mit 17 hinters Steuer” – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Was Jugendliche ĂŒber die Fahrerlaubnis fĂŒr begleitetes Fahren wissen sollten

"Mit 17 hinters Steuer" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Das Begleitete Fahren ab 17 bringt viele Vorteile mit sich.
Quelle: ERGO Group

Abschied vom “Mama-Taxi” und selber hinters Steuer – fĂŒr die meisten Jugendlichen ein Traum. Daher nutzen viele die Möglichkeit, schon mit knapp 17 die Fahrschule zu besuchen. In den Sommerferien beispielsweise ist Zeit fĂŒr einen Intensiv-Theoriekurs sowie fĂŒr ausreichend viele Fahrstunden. Nach erfolgreicher FahrprĂŒfung dĂŒrfen die Teilnehmer dann mit einer Begleitperson Auto fahren. Was Jugendliche bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren wissen sollten, wer sie beim Fahren begleiten darf und wie die Haftung bei einem Unfall geregelt ist, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

Seit Deutschland 2008 den FĂŒhrerschein mit 17 eingefĂŒhrt hat, können Jugendliche bereits im Alter von 16-einhalb Jahren Fahrstunden nehmen. Nach bestandener theoretischer und praktischer PrĂŒfung erhalten sie mit 17 Jahren die sogenannte “PrĂŒfungsbescheinigung”. Sie gilt als Fahrerlaubnis und muss zusammen mit dem Personalausweis beim Autofahren stets dabei sein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dĂŒrfen die Jugendlichen dann in Begleitung der Personen fahren, die auf der PrĂŒfungsbescheinigung eingetragen sind. Nach dem 18. Geburtstag erhalten sie den FĂŒhrerschein. “Hintergrund fĂŒr diese Regelung sind die vielen UnfĂ€lle in der Gruppe der 18- bis 24-JĂ€hrigen. Als Benutzer eines Pkw verunglĂŒcken sie hĂ€ufiger als andere Altersgruppen”, erklĂ€rt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. “Seit der EinfĂŒhrung des begleiteten Fahrens sind die Unfallzahlen deutlich zurĂŒckgegangen.”

Wie funktioniert die Anmeldung?

Wer bereits mit 16-einhalb mit der Ausbildung zum begleiteten Fahren beginnen möchte, muss sich zuerst dafĂŒr anmelden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Jugendliche in der Fahrschule, bei der zustĂ€ndigen FĂŒhrerscheinstelle oder auf den Internetseiten von StĂ€dten und Landkreisen. “Da sich die Formulare von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar innerhalb der Landkreise unterscheiden, sollten die Antragsteller darauf achten, dass sie das richtige Formular fĂŒr ihren Wohnort haben”, ergĂ€nzt der Kfz-Experte. Schon beim Antrag muss der zukĂŒnftige Fahrer seine Begleitpersonen eintragen. Diese mĂŒssen auch schriftlich zustimmen. “Eine Obergrenze fĂŒr die Anzahl der Beifahrer gibt es nicht”, so Frank Mauelshagen. “Je mehr Personen den jugendlichen Fahrer begleiten können, desto mehr Fahrgelegenheiten hat er. Zwar entstehen pro eingetragener Person Kosten, sie sind aber gering.” Da der Jugendliche bei der Antragstellung noch nicht volljĂ€hrig ist, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Zur Abgabe des Antrags bei der FĂŒhrerscheinstelle sind weitere Unterlagen mitzubringen: Der Personalweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, der nicht Ă€lter ist als zwei Jahre, sowie ein Nachweis, dass der Antragsteller an einer Erste-Hilfe-Schulung teilgenommen hat. Wichtig zu wissen: Der FĂŒhrerschein mit 17 ist nur in Deutschland gĂŒltig. Bei einer geplanten Fahrt nach Österreich beispielsweise sollten Fahrer und Begleitperson rechtzeitig die PlĂ€tze tauschen.

Wer darf Begleitperson sein?

Die Begleitpersonen sollen die FahranfĂ€nger mit ihrer Erfahrung im Straßenverkehr unterstĂŒtzen. Es gilt: Sie mĂŒssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fĂŒnf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B haben und dĂŒrfen mit höchstens einem Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister stehen. Außerdem dĂŒrfen die Begleitpersonen wĂ€hrend der Fahrt mit einem 17-JĂ€hrigen nur höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Haftung und Versicherung

So schwer es vielleicht manchmal fĂ€llt: Eine Begleitperson darf einem jugendlichen Fahrer auf keinen Fall in das Lenkrad greifen! Denn im Gegensatz zu einem Fahrlehrer gilt der Begleiter nicht als FahrzeugfĂŒhrer (§2 Abs. 15 Straßenverkehrsgesetz), sondern nur der Fahrer. Kommt es zu einem Unfall, haftet daher auch ausschließlich der Fahrer, nicht die Begleitperson. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Fahrer noch minderjĂ€hrig ist, denn er ist haftungsrechtlich einem volljĂ€hrigen Fahrer gleichgestellt. Daher sollte er sich vor der ersten Fahrt ĂŒber den Versicherungsschutz informieren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. “Wenn der FĂŒhrerscheinneuling beispielsweise das Auto der Eltern nutzt, mĂŒssen diese ihre Versicherung darĂŒber in Kenntnis setzen”, so Frank Mauelshagen. “Denn falls im Versicherungsvertrag ein Mindestalter oder ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt ist, kann das im Schadenfall zu Schwierigkeiten fĂŒhren.” Einige Versicherungen bieten an, das begleitete Fahren ohne Aufpreis in den Versicherungsschutz miteinzuschließen. Dann fĂ€hrt der Nachwuchs mit vollem Versicherungsschutz und kann diesen auch nach dem 18. Geburtstag weiter nutzen.

Endlich 18!

Die PrĂŒfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch fĂŒr weitere drei Monate. Binnen dieser Zeit mĂŒssen die frischgebackenen VolljĂ€hrigen die Bescheinigung bei der FĂŒhrerscheinstelle gegen den “echten” FĂŒhrerschein eintauschen. HĂ€ufig stellen die Zulassungsbehörden diesen automatisch aus und er liegt zur Abholung bereit. Unter UmstĂ€nden mĂŒssen die Betroffenen aber auch einen Antrag stellen. Daher sollten sie sich frĂŒhzeitig erkundigen, wie die jeweils zustĂ€ndige Behörde die Ausgabe handhabt.
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Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zĂ€hlt die ERGO Versicherung zu den fĂŒhrenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen fĂŒr den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt fĂŒr die zĂŒgige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfĂŒgt ĂŒber mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit fĂŒhrenden RĂŒckversicherer und RisikotrĂ€ger.
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