Dieselskandal: BGH verurteilt Volkswagen erstmals zu Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Volkswagen heute erstmals wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verurteilt.

Potsdam (ots) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Volkswagen heute erstmals wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verurteilt. So muss der Konzern den manipulierten PKW des KlĂ€gers zurĂŒcknehmen und diesem dafĂŒr eine EntschĂ€digung in Höhe von 28.257,74 Euro zahlen. “Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit fĂŒr Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht ĂŒber dem Gesetz steht. Heute haben wir Geschichte geschrieben”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner fĂŒr den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt.

Das sind die HintergrĂŒnde des BGH-Falls

In dem Fall ging es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien HĂ€ndler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem KlĂ€ger eine EntschĂ€digung fĂŒr die RĂŒckgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. Dieses Urteil bestĂ€tigte der BGH nun und verurteilte Volkswagen wegen bewusst sittenwidriger Handlung.

“Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG Koblenz bestĂ€tigt, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug bis zuletzt bestritten hat. Damit konnten wir von Goldenstein & Partner einen PrĂ€zedenzfall fĂŒr sĂ€mtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklĂ€rt Claus Goldenstein und fĂŒhrt fort:

“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!”

“Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben nun die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurĂŒckgeben und dafĂŒr den ursprĂŒnglichen Kaufpreis erhalten können. Sie mĂŒssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte NutzungsentschĂ€digung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro fĂŒr einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren fĂŒr nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat. Über die Musterfeststellungsklage von VW hĂ€tte er hingegen nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten.

ZukĂŒnftig werden sich sĂ€mtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen. In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche EntschĂ€digungen ihnen zustehen. Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch fĂŒr die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert. Wir von Goldenstein & Partner raten sĂ€mtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen dazu, sich bezĂŒglich ihrer Rechtsmöglichkeiten beraten zu lassen.”

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle fĂŒhren

Ende April hat die Generalanwaltschaft des EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkĂŒndet, dass sĂ€mtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß fĂŒhren als auf dem PrĂŒfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der DurchfĂŒhrung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsĂ€chlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, wĂŒrden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-RĂŒckrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sĂ€mtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und EntschĂ€digungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollstĂ€ndigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafĂŒr zurĂŒckgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als EntschĂ€digung zu erstreiten.

So setzen sich die Volkswagen-EntschÀdigungen zusammen

Die jeweilige EntschĂ€digungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprĂŒnglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung zusammen. Letztere ist abhĂ€ngig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. DarĂŒber hinaus erhalten die betroffenen KlĂ€ger Verzugszinsen, die die EntschĂ€digungssumme erhöhen. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prĂŒfen lassen.

Original-Content von: Goldenstein & Partner – RechtsanwĂ€lte & Steuerberater, ĂŒbermittelt durch news aktuell

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