Daimler-Dieselgate: So stehen die Chancen von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal

Daimler Dieselgate

WĂ€hrend sich der VW-Abgasskandal in diesem Jahr zum fĂŒnften Mal jĂ€hrt, kann auch der Stuttgarter Autobauer Daimler auf eine beachtliche Dieselskandal-Historie zurĂŒckblicken.

Berlin (ots) – WĂ€hrend sich der VW-Abgasskandal in diesem Jahr zum fĂŒnften Mal jĂ€hrt, kann auch der Stuttgarter Autobauer Daimler auf eine beachtliche Dieselskandal-Historie zurĂŒckblicken. Zahlreiche Modelle verschiedener Mercedes-Klassen wurden und werden wegen illegaler Abschalteinrichtungen amtlich zurĂŒckgerufen. Die Folge sind Klagen vor Gericht, mit denen die Mercedes-Halter ihr Recht auf Schadensersatz nach Bekanntwerden des Betrugs durchsetzen wollen.

Bisher wurden diese FĂ€lle vor den deutschen Landesgerichten entschieden – in zahlreichen FĂ€llen im Sinne der Verbraucher. Bei einem positiven Urteil wurde den Mercedes-Haltern die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags zugesprochen. Das bedeutet: Der Kunde erhĂ€lt den Kaufpreis nach Abzug einer geringen NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die mit dem manipulierten Wagen gefahrenen Kilometer zurĂŒck. Zudem kann er das Dieselfahrzeug an die Daimler AG zurĂŒckgeben.

Oberlandesgericht urteilt erstmals gegen Daimler

Dieses Ergebnis konnten Mercedes-Fahrer gemeinsam mit ihren AnwĂ€lten schon vor zahlreichen Landesgerichten erzielen. Nun ist erstmals auch eine solche Entscheidung von einem Oberlandesgericht (OLG) gefĂ€llt worden. Diese nĂ€chst höhere Instanz urteilte ebenfalls im Sinne der Verbraucher. Das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt hat im September 2020 einem Daimler-Kunden, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, einen Schadensersatz von knapp 26.000 Euro und die RĂŒckgabe des Autos zugesprochen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC des KlĂ€gers enthielt Abschalteinrichtungen in Form eines sogenannten Thermofensters und einer KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung, die verhindern, dass die Abgasreinigung im Straßenverkehr vollumfĂ€nglich funktioniert.

Das OLG Naumburg bewertete diese Abschalteinrichtungen als eine vorsĂ€tzliche sittenwidrige SchĂ€digung nach § 826 BGB. Zudem rĂŒgte das OLG, dass die Daimler AG sich und die Abschalteinrichtungen nicht ausreichend erklĂ€rt habe. Der Stuttgarter Autobauer hatte im Prozess lediglich das Vorhandensein einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung dementiert, die Funktionsweise der Abgasreinigung aber nicht erklĂ€rt. Die Ausrede, dass es sich um Betriebsgeheimnisse handle, ließ das Gericht nicht gelten. Zudem kritisierten die Richter in Naumburg, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Zulassung des betroffenen Mercedes-Benz fĂŒr den Straßenverkehr ausschließlich auf die Kontroll-Messungen des Herstellers verlassen habe.

Chancen fĂŒr Mercedes-Fahrer im Abgasskandal verbessern sich deutlich

Johannes von RĂŒden, Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN, freut sich sehr ĂŒber diesen Erfolg seiner Kanzlei: “Daimler war trickreicher als VW – aber Betrug bleibt aus meiner Sicht Betrug. Das hat auch das Oberlandesgericht Naumburg erkannt.” Damit vergrĂ¶ĂŸern sich die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal fĂŒr weitere Mercedes-Fahrer deutlich.

Dem OLG-Urteil sind bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile von Landesgerichten – insbesondere vom Landgericht Stuttgart – vorausgegangen. Diverse FĂ€lle gegen Daimler wurden hier bereits zugunsten der Verbraucher entschieden. Der Großteil der Klagen gegen den Mercedes-Hersteller werden aufgrund des Firmensitzes in Stuttgart behandelt. KlĂ€ger können alternativ auch in dem Ort vor Gericht ziehen, in dem sie den betroffenen Wagen gekauft haben.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher gegen die deutschen Autohersteller im Abgasskandal. Bislang verhandelt die Kanzlei bundesweit fĂŒr mehr als 12.000 Mandanten vor Gericht – davon in 1.700 FĂ€llen gegen Daimler. In einem kostenlosen ErstgesprĂ€ch berĂ€t die Kanzlei Verbraucher unverbindlich zu ihren Optionen im Abgasskandal und erklĂ€rt den Ablauf einer Einzelklage gegen den Hersteller.

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