![Auto und Werkstatt](https://i0.wp.com/www.meinmobilemagazin.de/wp-content/uploads/2020/03/1585317764_TRD-Backstage-Auto-und-Werkstatt-TRD-Pressedienst-e1585832241274.jpg?resize=700%2C446&ssl=1)
Das gegenwÀrtige Kontaktverbot betrifft auch die Autobranche. WÀhrend der Autoverkauf gegenwÀrtig nicht möglich ist, wird der Werkstattbetrieb aufrecht erhalten.
TRD/MID – Das gegenwĂ€rtige Kontaktverbot betrifft auch die Autobranche. WĂ€hrend der Autoverkauf gegenwĂ€rtig nicht möglich ist, wird der Werkstattbetrieb aufrecht erhalten. Das Kontaktverbot sei nicht als allgemeine Ausgangssperre zu verstehen, erklĂ€rt Axel Koblitz, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, gegenĂŒber der Fachzeitschrift âkfz-betriebâ.
Die jĂŒngst getroffenen EinschrĂ€nkungen gewerblicher AktivitĂ€ten beziehen sich demnach nicht auf den Kfz-Service. âDer Werkstattbetrieb darf also weiterhin offengehalten werden, nicht hingegen der Verkaufâ, teilte Koblitz mit. Auch der Weg zur Arbeit ist ausdrĂŒcklich erlaubt. Der Arbeitgeber muss allerdings die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen und die Einhaltung der Hygieneregeln gewĂ€hrleisten.