In Nordwestmecklenburg soll die BuĂgeldstelle vorsĂ€tzlich Daten aus Geschwindigkeitsmessungen manipuliert haben.
Berlin (ots) – In Nordwestmecklenburg soll die BuĂgeldstelle vorsĂ€tzlich Daten aus Geschwindigkeitsmessungen manipuliert haben. Seit August letzten Jahres ermittelt deshalb die Schweriner Staatsanwaltschaft. Das berichtet der Online-Auftritt der Ostsee Zeitung am heutigen Dienstag, den 14.05.2019. Derartige Verfehlungen seitens der Behörden sind kein Einzelfall. Mehrfach machte die Berliner Coduka GmbH bereits auf im groĂen Stil zu Unrecht erlassene BuĂgeldbescheide aufmerksam. Das Legal-Tech-Unternehmen bietet ĂŒber www.geblitzt.de die Möglichkeit, BuĂgeldvorwĂŒrfe kostenfrei prĂŒfen zu lassen.
Im aktuellen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern dĂŒrfte fĂŒr die meisten Betroffenen jede Hilfe zu spĂ€t kommen. Zumindest dann, wenn die BuĂgeldbescheide inzwischen rechtskrĂ€ftig geworden sind. 17 Verkehrsteilnehmer wehrten sich mit Hilfe eines Anwalts – prompt wurden die Verfahren eingestellt. Was aber legt die Staatsanwaltschaft der Behörde konkret zur Last? Angeblich hĂ€tten Mitarbeiter der BuĂgeldbehörde ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum Daten gefĂ€lscht, um so fehlerhafte Messungen zu vertuschen. Sogar nachdem das Gericht die falschen Daten nach Bekanntwerden der ersten FĂ€lle einkassierte, habe man weiter mit diesen hantiert. Die Dunkelziffer der Betroffenen könnte sehr groĂ sein.
“Wenn hier beweisbar absichtlich Daten manipuliert wurden, hĂ€tten wir erneut einen handfesten Skandal, der auf das Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern zurĂŒckzufĂŒhren ist”, findet Jan Ginhold, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Coduka. “Bereits letztes Jahr wurde ein Urteil gegen einen Rathausmitarbeiter aus Kassel gefĂ€llt, der jegliche behördliche Kontrollfunktion in der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister fĂŒr Geschwindigkeitsmessungen vermissen lieĂ.”
Zudem wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bedeutung zu dem in KĂŒrze erwarteten Urteil des saarlĂ€ndischen Verfassungsgerichts in Bezug auf die Speicherung von Messdaten deutlich. Dazu Ginhold: “Hier kamen die Ungenauigkeiten nur ans Tageslicht, weil die Originaldaten abgespeichert und einsehbar waren. Das zeigt die immense Bedeutung einer ĂŒberprĂŒfbaren Beweiskette. Generell können wir nur jedem Autofahrer raten, bei BuĂgeldvorwĂŒrfen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wer dafĂŒr unseren Service Geblitzt.de nutzt, bekommt schnelle und kostenfreie UnterstĂŒtzung.”
Um Betroffenen helfen zu können, arbeitet die Coduka eng zusammen mit zwei groĂen Anwaltskanzleien, deren AnwĂ€lte fĂŒr Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. TĂ€glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten FĂ€lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie GeschĂ€ftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die AnwĂ€lte ihre FĂ€lle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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