Berlin (ots) – Luftreinhaltung muss örtliche Gegebenheiten berücksichtigen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass Städte und Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Das Gericht stellte dabei klar, dass es durch die Verbote nicht zu unverhältnismäßigen Härten kommen dürfe. Hierzu können Sie die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig wie folgt zitieren:
“Das Urteil verlangt keine generelle und bundesweite Einführung von Fahrverboten. Es hat ausschließlich Auswirkung auf die Städte, in denen die Luftqualitätsgrenzwerte derzeit nicht eingehalten werden. Dort wo Verbote potentiell verhängt werden könnten, gelten deutliche Einschränkungen. Solche müssen laut Richterspruch verhältnismäßig ausgestaltet werden. Die Umsetzung des Urteils insgesamt verlangt Augenmaß. Die Halter der 15 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland dürfen nicht die alleinige Verantwortung für die Lösung des Problems tragen. Generelle Fahrverbote und die Einführung einer blauen Plakette lehnen wir ab.
Die Städte Düsseldorf und Stuttgart, um die es in dem Urteil maßgeblich ging, sind laut BVerwG angehalten, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das Urteil sieht hierfür Übergangsfristen vor. Wir müssen die Kommunen jetzt gezielt und individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort unterstützen, um die Luftreinhaltung zu gewährleisten. Auch müssen wir die laut Urteil möglichen Ausnahmeregelung für Handwerker intensiv nutzen, um Schaden von unserem Mittelstand abzuwenden. Insgesamt gilt es, die Automobilindustrie aktiv in die weitere Lösung einzubeziehen.
Für die Reinhaltung der Luft wurde bereits einiges getan. Als Sofortmaßnahme ist vereinbart, dass die Automobilindustrie 5,3 Millionen der aktuell in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 optimieren wird. Damit soll eine Reduktion der Stickoxide um 25-30 % bis zum Jahresende 2018 erreicht werden. Die Kosten hierfür werden die Hersteller tragen. Mit dem “Sofortprogramm Saubere Luft” der Bundesregierung werden weitere Maßnahmen im Umfang von 1 Milliarde Euro ergriffen. Darunter 393 Millionen Euro für Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs, 107 Millionen Euro für die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und 500 Millionen Euro für Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme.
Die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. Von den 90 Kommunen, in denen die Grenzwerte in 2016 noch überschritten wurden, haben im vergangenen Jahr 10 den Grenzwert wieder sicher eingehalten. Weiteren 15 Städten scheint dies nach vorläufigen Zahlen ebenfalls gelungen zu sein.”
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