Besonders junge Menschen kennen sich mit RĂ€umpflichten im Winter nicht aus

RĂ€umpflicht

In Deutschland schneit es zwar nicht regelmĂ€ĂŸig, dennoch mĂŒssen auch hier die Verkehrssicherungspflichten unbedingt eingehalten werden – und dazu zĂ€hlen unter anderem die Streu- und RĂ€umpflicht.

Frankfurt (ots) – Der Winter ist mit seinen frostigen Temperaturen nun auch in Deutschland eingetroffen. Das Thermometer springt auf Minusgrade und schon sieht man Schnee und Eisregen auf die Straßen rieseln. Neben der weihnachtlich gemĂŒtlichen Stimmung, die das Winterwetter mit sich bringt, kann es dadurch schnell zu UnfĂ€llen kommen. Welche Verantwortung damit vor der eigenen WohnungstĂŒr einhergeht und welche Versicherung fĂŒr den Frost sinnvoll ist, erklĂ€rt der digitale Versicherungsmanager CLARK.

GlĂ€tte und Schnee – oh weh, oh weh!

In Deutschland schneit es zwar nicht regelmĂ€ĂŸig, dennoch mĂŒssen auch hier die Verkehrssicherungspflichten unbedingt eingehalten werden – und dazu zĂ€hlen unter anderem die Streu- und RĂ€umpflicht. Damit geht eine gewisse Verantwortung einher, die ganze 10 Prozent jedoch nicht kennen. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsreprĂ€sentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers in Zusammenarbeit mit YouGov [1]. WĂ€hrend sich ungefĂ€hr 54 Prozent der BundesbĂŒrger:innen ihrer Aufgaben bewusst sind, wissen sie wiederum nur knapp 30 Prozent grob eingeschĂ€tzt.

Doch wer haftet im Falle eines Unfalls durch nicht ordnungsgerecht gerĂ€umte Wege? GrundsĂ€tzlich haftet der EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks, denn dieser muss kontrollieren, dass der Weg davor frei ist. Das wissen 14 Prozent der Deutschen nĂ€mlich gar nicht – 36 Prozent wissen immerhin “in etwa” Bescheid. 42 Prozent der Befragten geben an, dass sie es wissen wĂŒrden: bei den 25 – 34 JĂ€hrigen sind es 33 Prozent und bei den 55 JĂ€hrigen und Ă€lter rund 54 Prozent. Das zeigt eine deutlich altersspezifische Differenz, die wohl auf die allgemeine Lebenserfahrung und Grundwissen hindeutet.

Alles rund um RĂ€um- und Streupflicht

Und wer ist nun der:die Verantwortliche? Bei öffentlichen Gehwegen ist in der Regel die Ortsgemeinde oder Stadt zustĂ€ndig, doch die RĂ€umpflicht wird ĂŒblicherweise auf die Anlieger und EigentĂŒmer ĂŒbertragen. Der jeweilige Vermieter kann ebenso die Verkehrssicherungspflicht auf die Mieter ĂŒberschreiben, jedoch mĂŒssen diese in Kenntnis gesetzt werden und benötigte Materialien gestellt bekommen [2]. Ob dies der Fall ist, ist im Mietvertrag verpflichtend aufzulisten und auf die Mieter aufzuteilen. Und der frĂŒhe Vogel fĂ€ngt den Wurm – denn die allgemeine RĂ€um- und Streupflicht ist zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr einzuhalten. Wenn notwendig, sogar mehrmals tĂ€glich. Die Ausnahme ist lediglich bei Dauerschneefall sowie Eisregen gegeben. Die Entsorgung des Schnees soll dabei die Straßenseite des Gehwegrandes sein: hierbei ist auf Ein- und Ausfahrten und andere ZugĂ€nge zu achten. Der Weg sollte dementsprechend 1-2 m Breite frei sein fĂŒr circa zwei Personen. Mittlerweile ist dafĂŒr neben Streusalz auch Sand und Holzsplitt als umweltfreundliches Streumittel eine gute Alternative. All die geltenden Regeln und Pflichten fĂŒr den eigenen Ortsteil findet man nochmal im Deutschen Mieterbund zum Nachlesen [3].

Falls man durch den Beruf oder EinschrÀnkungen seine zugeteilte RÀumpflicht nicht einhalten kann, muss ein:e Dienstleister:in eingestellt werden. Diese Arbeitskosten können dann sogar als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden. Als haushaltsbezogene Dienstleistungen können insgesamt in einem Jahr höchstens 20.000 Euro Kosten angesetzt werden und davon wiederum 20 Prozent direkt von der Steuer abgesetzt werden [4].

Private Haftpflichtversicherung fĂŒr SchadensansprĂŒche

Eine kleine Schneelawine oder ein Eiszapfen vom Dach und schon ist es passiert: Ein:e SpaziergĂ€nger:in verlangt Schadensersatz. DafĂŒr sollte geprĂŒft werden, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch fĂŒr nicht gerĂ€umte Gehwege und FlĂ€chen aufkommt. Ist kein derartiger Versicherungsschutz gegeben, muss höchstwahrscheinlich der Schadensverursacher mit seinem eigenen Vermögen dafĂŒr haften. DafĂŒr sollte man sich eine individuelle und unabhĂ€ngige Meinung bei einem Versicherungsmakler einholen, um die passende Haftpflicht fĂŒr sich finden zu können.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.061 Personen zwischen dem 07. und 13.09.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind reprĂ€sentativ fĂŒr die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/hSAGry

[3] https://www.mieterbund.de/dmb/deutscher-mieterbund.html

[4] www.finanztip.de

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