Kollision mit Fasan, Wildschwein oder Wolf: Bei AutounfÀllen kommt es auf die Tierart an

Wiesbaden (ots) – Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto: ZusammenstĂ¶ĂŸe mit Tieren gehören besonders im Herbst zu den hĂ€ufigsten AutounfĂ€llen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden ĂŒbernimmt, hĂ€ngt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Teilkasko ĂŒbernimmt SchĂ€den durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstĂ¶ĂŸt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. “UnfĂ€lle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt”, erklĂ€rt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch UnfĂ€lle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie WaschbĂ€ren oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. “Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‘Tiere aller Art'”, so R+V-Experte Walter. Ein Blick in die Police verrĂ€t Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie KĂŒhe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • So schwer es Autofahrern fĂ€llt: Möglichst nicht ausweichen, wenn ein Tier ĂŒber die Fahrbahn lĂ€uft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit grĂ¶ĂŸer als bei einem Zusammenstoß.
  • Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit ihnen der Hintermann nicht auffĂ€hrt.
  • Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden ĂŒber die Teilkaskoversicherung abgedeckt – unabhĂ€ngig von der Art des Tieres.
  • Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt fĂŒr SchĂ€den durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf
  • sie ist fĂŒr SchĂ€den bei anderen zustĂ€ndig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild. – Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei anrufen und tote Tiere auf keinen Fall mitnehmen.

Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes

  • Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild
  • Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier – Wildkatze, Luchs, Fuchs
  • Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs – Fischotter, Seehund

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