Diensträder für Selbstständige eit 1. Januar 2019 steuerfrei

Neuregelung: Ab 1. Januar 2019 müssen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende den privaten Nutzungsanteil geleaster Diensträder nicht mehr versteuern. Freiburg (ots) – Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren vom Wegfall der Privatentnahmeversteuerung. Dadurch wird Dienstradleasing für selbstständige Jobradler...