Völlig legal unter Drogen in Düsseldorf unterwegs

legal unter Drogen unterwegs

Was ist, wenn sich Menschen ganz legal mit Drogen ans Steuer setzen dürfen? Das geht wirklich, wie ein Gerichtsurteil jetzt zeigt.


(TRD/MID) – Schon in der Fahrschule lernt jeder Fahrschüler: Autofahren unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Da hat schon so mancher seinen Führerschein für eine Weile verloren. Doch was ist, wenn sich Menschen ganz legal mit Drogen ans Steuer setzen dürfen? Das geht wirklich, wie ein Gerichtsurteil jetzt zeigt.

Denn Betroffene können ihren Führerschein erneut machen, obwohl sie Cannabis einnehmen – allerdings zu medizinischen Zwecken.

Voraussetzung ist, dass seine Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2019 (AZ: 6 K 4574/18).

Folgendes hatte sich abgespielt: Der Mann wollte seinen Führerschein erneut machen. Dies lehnte die Behörde ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) war zu dem Ergebnis gekommen, dass er im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme des medizinisch verordneten Cannabis und das Führen von Fahrzeugen nicht werde trennen können.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete die Fahrerlaubnisbehörde dazu, dem Mann die Möglichkeit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zu verwehren. Darauf habe er Anspruch. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne derjenige, der ärztlich verschriebenes Cannabis einnehme, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

Bei einer Dauerbehandlung komme es darauf an, dass er das Cannabis nur nach ärztlicher Verordnung einnehme, keine dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit vorliege und auch die Grunderkrankung für sich genommen dem Autofahren nicht widerspreche. Laut dem medizinisch-psychologischen Gutachten erfülle der Mann diese Voraussetzungen.

übermittelt durch den TRD Pressedienst

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