Urteil im Abgasskandal – KlĂ€gerin fĂ€hrt 73.000 km kostenlos Auto

Urteil im Abgasskandal

Das LG Kassel hat gegen die Volkswagen AG einer geschÀdigten Autofahrerin das rechtliche Maximum an Schadensersatz zugesprochen.

Kassel / Trier (ots) – Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lĂ€sst VW die geschĂ€digten AutokĂ€ufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer “im Regen stehen”. Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders ĂŒbrig, als ihre SchadensersatzansprĂŒche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen.

Jetzt hat das Landgericht Kassel in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gefĂŒhrten Verfahren gegen die Volkswagen AG vom 04.09.2019 (Az. 8 O 2320/18) einer geschĂ€digten Autofahrerin – soweit ersichtlich erstmalig – das rechtliche Maximum an Schadensersatz zugesprochen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Kassel hatte die Besitzerin eines VW Touran geklagt. Nachdem sie das Fahrzeug im August 2015 zu einem Kaufpreis von 21.470 EUR und einer Laufleistung von 5.537 km gekauft hatte, reichte sie im Dezember 2018 unter Zuhilfenahme einer auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei Klage beim Landgericht Kassel ein. Zwischenzeitlich hatte das Fahrzeug eine Laufleistung von 79.264 km. Neben der RĂŒckzahlung des vollstĂ€ndigen Kaufpreises forderte die KlĂ€gerin auch dessen Verzinsung ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung in Höhe von 4% pro Jahr. Das Landgericht gab der KlĂ€gerin jetzt Recht.

Die KlĂ€gerin sei durch die Volkswagen AG und deren Mitarbeiter vorsĂ€tzlich sittenwidrig getĂ€uscht worden, urteilten die Kasseler Richter. Die im streitgegenstĂ€ndlichen Fahrzeug verbaute Abgassoftware sei alleine zu dem Zweck eingebaut worden, die Abgaswerte des Dieselmotors zu beschönigen und in der Folge dafĂŒr zu sorgen, dass der Motor trotz des Überschreitens der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eine Euro-5-Zulassung erhalte. Durch das Verhalten der Volkswagen AG sei der KlĂ€gerin auch ein Schaden entstanden. Die sittenwidrige Handlung der Beklagten habe dazu gefĂŒhrt, dass die KlĂ€gerin bei dem Kauf des streitgegenstĂ€ndlichen Pkw von falschen Vorstellungen ausgegangen sei. UnschĂ€dlich sei, dass die KlĂ€gerin an ihrem Fahrzeug zwischenzeitlich ein Software-Update habe aufspielen lassen.

Das Landgericht Kassel hat die Volkswagen AG zur RĂŒckzahlung und Verzinsung des gesamten Kaufpreises verurteilt.

“Außergewöhnlich an dem Urteil des Landgerichts Kassel ist, dass sich die KlĂ€gerin nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen muss.” erlĂ€utert Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der das Verfahren vor dem Landgericht Kassel gefĂŒhrt hat. “Eine Kompensation fĂŒr die nach Kauf gefahrenen 73.727 Kilometer schuldet die KlĂ€gerin demnach nicht.”

Nach Ansicht der Richter sei es als paradox anzusehen, wenn derjenige Autohersteller, der vorsĂ€tzlich gegen das AnstandsgefĂŒhl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen hat, ausgerechnet aus BilligkeitsgrĂŒnden von einem Teil seiner Schadensersatzhaftung wieder frei wĂŒrde, indem der geschĂ€digte AutokĂ€ufer einen Nutzungsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer leisten mĂŒsste.

“Das Urteil des Landgerichts Kassel ist nicht mehr als gerecht.” fĂ€hrt Rechtsanwalt Sinnig fort. “Es ist dem geschĂ€digten Autobesitzer auch nur schwer zuzumuten, dass der schĂ€digende Hersteller trotz der bewussten Abgasmanipulation auch noch eine Kompensation fĂŒr die Nutzung des manipulierten Fahrzeugs erhĂ€lt.”

FĂŒr die KlĂ€gerin ist das Verfahren vor dem Landgericht Kassel im Ergebnis ein voller Erfolg. Neben dem Kaufpreis in Höhe von 21.470 EUR, ergibt sich aus dem Urteil ein Zinsbetrag aus der Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von ca. 3.500 EUR.

Das Urteil des Landgerichts Kassel zeigt, dass sich ein Individualprozess gegen den Volkswagen Konzern, aber auch gegen andere Hersteller, die in den Fahrzeugen fĂŒr ihre Kunden illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben (z.B. Mercedes Benz) zeitlich, aber auch finanziell, lohnen kann.

Das ĂŒberaus positive Urteil des Landgerichts Kassel sollte Autofahrern, die ein mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung versehenes Fahrzeug besitzen, Mut machen, bestehende SchadenersatzansprĂŒche anwaltlich prĂŒfen und gerichtlich durchsetzen zu lassen. Bestand zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ist eine Rechtsverfolgung in den meisten FĂ€llen auch ohne eigenes wirtschaftliches Risiko möglich.

Das Individualklageverfahren gegen den Automobilhersteller ist insbesondere auch fĂŒr diejenigen Autobesitzer interessant, die sich wegen der Manipulation des VW Motors EA189 zwar in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragen haben, zum Zeitpunkt des Autokaufs jedoch verkehrsrechtsschutzversichert waren.

Denn das Musterverfahren wird sich nach Meinung von Experten ĂŒber mehrere Jahre, wahrscheinlich bis ins Jahr 2023, hinziehen. Hinzu kommt, dass das Verfahren vor dem als VW-freundlich bekannten OLG Braunschweig gefĂŒhrt wird.

Selbst wenn in dem Musterverfahren dann zugunsten der Autofahrer entschieden wird, muss jeder Betroffene seine konkreten SchadensersatzansprĂŒche im Anschluss an das Sammelverfahren trotzdem in einem eigenen Prozess durchsetzen. Ob nach Abschluss eines solchen “Kaugummi-Verfahrens” noch ein wirtschaftlicher Vorteil aus dem Schadensersatzprozess gezogen werden kann, ist fraglich, insbesondere weil man das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt vielleicht gar nicht mehr im Besitz hat.

“Die betroffenen Autobesitzer sollten daher darĂŒber nachdenken, sich eventuell nach erfolgter PrĂŒfung durch einen Rechtsanwalt aus dem Klageregister in Braunschweig abzumelden.” fĂŒhrt Rechtsanwalt Sinnig aus. “Dies ist noch bis zum Abend des 30.09.2019 möglich.Das Bestehen von SchadensersatzansprĂŒchen gegen Volkswagen oder andere Automobilhersteller sollte in jedem Einzelfall anwaltlich geprĂŒft werden. Hier verbieten sich Pauschalaussagen, da jeder Sachverhalt zu einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung fĂŒhren kann. Den betroffenen Autobesitzern ist daher anzuraten, sich an spezialisierte AnwĂ€lten zu wenden.”

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig , ĂŒbermittelt durch news aktuell

Das könnte Sie auch interessieren: