DienstrĂ€der fĂŒr SelbststĂ€ndige eit 1. Januar 2019 steuerfrei

Neuregelung: Ab 1. Januar 2019 mĂŒssen SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende den privaten Nutzungsanteil geleaster DienstrĂ€der nicht mehr versteuern.

Freiburg (ots) – SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren vom Wegfall der Privatentnahmeversteuerung. Dadurch wird Dienstradleasing fĂŒr selbststĂ€ndige Jobradler noch attraktiver.

SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende mĂŒssen den privaten Nutzungsanteil geleaster DienstrĂ€der ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr versteuern. Auf die Privatentnahme muss in Zukunft außerdem keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden. Die Neuregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – neue Fassung) gilt fĂŒr FahrrĂ€der und Pedelecs, also E-Bikes mit elektrischer MotorunterstĂŒtzung bis 25 km/h, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Sie ist zunĂ€chst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

“Durch den Wegfall der Entnahmebesteuerung werden JobrĂ€der fĂŒr SelbststĂ€ndige deutlich gĂŒnstiger. Im Vergleich zur bisherigen Regelung sind bis zu 20 Prozent zusĂ€tzliche Ersparnis möglich”, erklĂ€rt JobRad-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Holger Tumat. “Wer möglichst lang von der befristeten Steuerbefreiung profitieren möchte, sollte gleich nach Jahreswechsel mit dem Leasing beginnen.”

Die Versteuerung der Privatentnahme entfĂ€llt ab Januar auch fĂŒr SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende, deren Dienstrad-Leasingvertrag bereits lĂ€uft. Wie bisher können Leasingraten und Fahrradversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. “Damit in der SteuererklĂ€rung alles korrekt berĂŒcksichtigt wird, empfehlen wir selbststĂ€ndigen Jobradlern, ihren Steuerberater zu konsultieren”, so Holger Tumat.

FĂŒr S-Pedelecs gilt die neue “0,5 %-Regel”

Eine Sonderregelung gilt fĂŒr sogenannte S-Pedelecs (MotorunterstĂŒtzung bis 45 km/h). Sie gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und sind deshalb von der ebenfalls neu geregelten Besteuerung von E-Autos und Hybriden betroffen (fĂŒr SelbststĂ€ndige auch in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – neue Fassung – geregelt): SelbststĂ€ndige Jobradler mit S-Pedelec mĂŒssen die private Nutzung ihres Fahrzeugs monatlich mit einem Prozent versteuern – laut der neuen “0,5 %-Regel” wird als Bemessungsgrundlage aber nur noch die HĂ€lfte des Bruttolistenpreises des Dienstrads herangezogen. Die “0,5 %-Regel” gilt fĂŒr bis zum 31. Dezember 2021 neu abgeschlossene LeasingvertrĂ€ge fĂŒr die gesamte Leasingdauer.

Über JobRad

Die Marke JobRad wurde 2008 von dem begeisterten Alltagsradler Ulrich Prediger ins Leben gerufen. JobRad ist Pionier und MarktfĂŒhrer im Dienstradleasing.

Original-Content von: Jobrad / Leaserad GmbH, ĂŒbermittelt durch news aktuell

Das könnte Sie auch interessieren: