Besonders junge Menschen kennen sich mit Räumpflichten im Winter nicht aus

Räumpflicht

In Deutschland schneit es zwar nicht regelmäßig, dennoch müssen auch hier die Verkehrssicherungspflichten unbedingt eingehalten werden – und dazu zählen unter anderem die Streu- und Räumpflicht.

Frankfurt (ots) – Der Winter ist mit seinen frostigen Temperaturen nun auch in Deutschland eingetroffen. Das Thermometer springt auf Minusgrade und schon sieht man Schnee und Eisregen auf die Straßen rieseln. Neben der weihnachtlich gemütlichen Stimmung, die das Winterwetter mit sich bringt, kann es dadurch schnell zu Unfällen kommen. Welche Verantwortung damit vor der eigenen Wohnungstür einhergeht und welche Versicherung für den Frost sinnvoll ist, erklärt der digitale Versicherungsmanager CLARK.

Glätte und Schnee – oh weh, oh weh!

In Deutschland schneit es zwar nicht regelmäßig, dennoch müssen auch hier die Verkehrssicherungspflichten unbedingt eingehalten werden – und dazu zählen unter anderem die Streu- und Räumpflicht. Damit geht eine gewisse Verantwortung einher, die ganze 10 Prozent jedoch nicht kennen. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers in Zusammenarbeit mit YouGov [1]. Während sich ungefähr 54 Prozent der Bundesbürger:innen ihrer Aufgaben bewusst sind, wissen sie wiederum nur knapp 30 Prozent grob eingeschätzt.

Doch wer haftet im Falle eines Unfalls durch nicht ordnungsgerecht geräumte Wege? Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Grundstücks, denn dieser muss kontrollieren, dass der Weg davor frei ist. Das wissen 14 Prozent der Deutschen nämlich gar nicht – 36 Prozent wissen immerhin “in etwa” Bescheid. 42 Prozent der Befragten geben an, dass sie es wissen würden: bei den 25 – 34 Jährigen sind es 33 Prozent und bei den 55 Jährigen und älter rund 54 Prozent. Das zeigt eine deutlich altersspezifische Differenz, die wohl auf die allgemeine Lebenserfahrung und Grundwissen hindeutet.

Alles rund um Räum- und Streupflicht

Und wer ist nun der:die Verantwortliche? Bei öffentlichen Gehwegen ist in der Regel die Ortsgemeinde oder Stadt zuständig, doch die Räumpflicht wird üblicherweise auf die Anlieger und Eigentümer übertragen. Der jeweilige Vermieter kann ebenso die Verkehrssicherungspflicht auf die Mieter überschreiben, jedoch müssen diese in Kenntnis gesetzt werden und benötigte Materialien gestellt bekommen [2]. Ob dies der Fall ist, ist im Mietvertrag verpflichtend aufzulisten und auf die Mieter aufzuteilen. Und der frühe Vogel fängt den Wurm – denn die allgemeine Räum- und Streupflicht ist zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr einzuhalten. Wenn notwendig, sogar mehrmals täglich. Die Ausnahme ist lediglich bei Dauerschneefall sowie Eisregen gegeben. Die Entsorgung des Schnees soll dabei die Straßenseite des Gehwegrandes sein: hierbei ist auf Ein- und Ausfahrten und andere Zugänge zu achten. Der Weg sollte dementsprechend 1-2 m Breite frei sein für circa zwei Personen. Mittlerweile ist dafür neben Streusalz auch Sand und Holzsplitt als umweltfreundliches Streumittel eine gute Alternative. All die geltenden Regeln und Pflichten für den eigenen Ortsteil findet man nochmal im Deutschen Mieterbund zum Nachlesen [3].

Falls man durch den Beruf oder Einschränkungen seine zugeteilte Räumpflicht nicht einhalten kann, muss ein:e Dienstleister:in eingestellt werden. Diese Arbeitskosten können dann sogar als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden. Als haushaltsbezogene Dienstleistungen können insgesamt in einem Jahr höchstens 20.000 Euro Kosten angesetzt werden und davon wiederum 20 Prozent direkt von der Steuer abgesetzt werden [4].

Private Haftpflichtversicherung für Schadensansprüche

Eine kleine Schneelawine oder ein Eiszapfen vom Dach und schon ist es passiert: Ein:e Spaziergänger:in verlangt Schadensersatz. Dafür sollte geprüft werden, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für nicht geräumte Gehwege und Flächen aufkommt. Ist kein derartiger Versicherungsschutz gegeben, muss höchstwahrscheinlich der Schadensverursacher mit seinem eigenen Vermögen dafür haften. Dafür sollte man sich eine individuelle und unabhängige Meinung bei einem Versicherungsmakler einholen, um die passende Haftpflicht für sich finden zu können.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.061 Personen zwischen dem 07. und 13.09.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/hSAGry

[3] https://www.mieterbund.de/dmb/deutscher-mieterbund.html

[4] www.finanztip.de

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